Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 97-11 |
Titel: | Löwenstein[-Wertheim], Ludwig [III.] Graf von contra Manderscheid[-Schleiden], Dietrich [VI.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Teilung der Grafschaften Wertheim und Rochefort; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1587 |
Darin: | Bestätigung des Vergleichs zwischen Ludwig Graf von Stolberg[-Wernigerode-Rochefort], Philipp [II.] Graf von Eberstein, Kläger und Beklagter über Aufteilung des Erbes Ludwigs Graf von Stolberg[-Wernigerode-Rochefort] 1566 12 30 durch Kaiser Maximilian II. 1575 08 26, fol. 64r-71v; Vergleich zwischen Kläger und Beklagtem über Entschädigung für Katharina Gräfin von Eberstein geborene von Stolberg[-Wernigerode-Rochefort] für Verzicht auf die Grafschaften Wertheim und Rochefort, Datierung fehlt, fol. 72r-75v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Löwenstein[-Wertheim], Ludwig [III.] Graf von |
Beklagter/Antragsgegner: | Manderscheid[-Schleiden], Dietrich [VI.] Graf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen seinem Schwiegervater Ludwig Graf von Stolberg[-Wernigerode-Rochefort] auf der einen und dessen drei Schwiegersöhnen Philipp [II.] Graf von Eberstein, Kläger und Beklagter auf der anderen Seite über die Verteilung der Grafschaften Wertheim und Rochefort nach seinem Tod. Darin sei eine gemeinsame Verwaltung der Gebiete mit abwechselnder Regierungsführung durch die drei Grafen vereinbart worden. Nach dem Verzicht der Gräfin von Eberstein auf Beteiligung zeige sich zunehmend, daß die gemeinsame Verwaltung der Territorien unbequem und den betroffenen Gebieten und Untertanen schädlich sei. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission einzusetzen, die eine gerechte Aufteilung der Grafschaften durchführen sollte. Beklagter leugnet, daß die gemeinsame Regierungsführung Schäden verursache. Eine gerechte Aufteilung insbesondere der Grafschaft Wertheim sei nicht möglich. Ludwig Graf von Stolberg habe mit guten Gründen eine gemeinsame Verwaltung seiner Länder durch die Schwiegersöhne vorgesehen und keinem einen Vorrang eingeräumt. An dieser Bestimmung solle festgehalten werden. Beklagter bittet, Kläger abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten 1587 04 15, fol. 76rv; Zustellung des Berichts des Beklagten an Kläger 1587 06 17 (Vermerk), fol. 84v |
Umfang: | fol. 58-84 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1617 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296283 |
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