AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 97-19 Lochner (Lochinger) [von Hüttenbach], Georg, Kinder contra Lochner [von Hüttenbach], Margaretha; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1587-1592 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 97-19
Titel:Lochner (Lochinger) [von Hüttenbach], Georg, Kinder contra Lochner [von Hüttenbach], Margaretha; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1587 - 1592
Darin:Vergleich zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg auf der einen und Pankraz Lochner [von Hüttenbach] auf der anderen Seite über Jagdrechte (kleines Waidwerk) 1538 06 21 (beglaubigte Abschrift), fol. 314r-317v; Aufteilung des gemeinsamen Erbes zwischen den Brüdern Andreas und Georg Lochner [von Hüttenbach] (s.d. Auszug), fol. 394rv; Heiratsvertrag zwischen Andreas Lochner [von Hüttenbach] und Beklagte bzw. den beiderseitigen Beauftragten 1570 11 21 (beglaubigte Abschrift), fol. 318r-323v; Testament Andreas Lochners [von Hüttenbach], bestätigt durch Notar und Zeugen 1581 02 27, fol. 324r-331v (beglaubigte Abschrift), 355r-366v, 402r-409v; Schätzung des Werts des von Andreas Lochner [von Hüttenbach] hinterlassenen Guts Winterstein (6.412 Gulden), s.d., fol. 276r-277v; Zusammenstellung der von Andreas Lochner [von Hüttenbach] hinterlassenen Schulden (2.451 Gulden), s.d., fol. 372r-373v; Zinsbuch des Dorfs Winterstein (s.d. Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 307rv; Vergleich zwischen Kläger und Beklagte, ausgehandelt vor kaiserlicher Kommission 1592 11 17, fol. 249r-252v; Berichte von Adam Ulrich Schenk von Simau, Pankraz Stibar von Buttenheim, Wilhelm von Egloffstein und Wilhelm von Königsfeld als kaiserliche Kommissare 1590 07 20 (Scheitern eines gütlichen Ausgleichs, Positionen der Parteien; Kommission
sprotokoll), 1591 12 20 (Scheitern eines gütlichen Ausgleichs, Positionen der Parteien; Kommissionsprotokoll), fol. 337r-389v, 271r-288v; Bericht Georg Ludwigs Landgraf von Leuchtenberg als kaiserlicher Kommissar (Vergleich der Parteien) 1592 12 03, fol. 247r-252v; Notariatsinstrument (Protest der Beklagten gegen Verhinderung der Abzahlung von Schulden des verstorbenen Andreas Lochner [von Hüttenbach] durch Kläger (3)) 1589 11 14, fol. 367r-372v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lochner (Lochinger) [von Hüttenbach], Georg, Kinder, für sie ihr Vormund (Truchseß von Wetzhausen, Georg) (1); Lochner [von Hüttenbach], Kunigunde, Schwester von Lochner [von Hüttenbach], Andreas (2); Lochner [von Hüttenbach], Sibilla, Witwe von Lochner [
Beklagter/Antragsgegner:Lochner [von Hüttenbach], Margaretha, geb. von Wallenrod, Witwe von Lochner [von Hüttenbach], Andreas
RHR-Agenten:Beklagte: Bloch, Abraham (1591) [?]
Gegenstand - Beschreibung:Der Vormund der Kläger (1) bringt vor, Andreas Lochner, der inzwischen verstorbene Ehemann der Beklagten, habe sein Vermögen testamentarisch Kläger (1) vermacht. Für Beklagte sei ein Deputat in Höhe von 5.000 Gulden vorgesehen worden; erst nach der Auszahlung dieser Summe solle Beklagte kraft Testaments verpflichtet sein, das Gut Winterstein an Kläger (1) zu übertragen. Da Andreas Lochner Schulden hinterlassen habe und Beklagte kraft Heiratsvertrags ihr Heiratsgut zurückfordern könne, sei es unmöglich, den Anordnungen des Testaments nachzukommen. Kläger (1) müßten in diesem Fall einen höheren Betrag an Beklagte auszahlen als das Gut Winterstein wert sei. Der Vormund der Kläger (1) bittet, kaiserliche Kommissare damit zu beauftragen, einen Vergleich mit Beklagter zu vermitteln. Außerdem bittet er um einen kaiserlichen Befehl, später ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, das Gut Winterstein bis zur Beilegung der Auseinandersetzung weder zu verkaufen noch durch Abholzungen und den Verzicht auf Reparaturarbeiten zu schädigen. Kläger (2) erhebt als Schwester Andreas Lochners Anspruch auf jährliche Unterhaltszahlungen, die gemäß einem Vertrag zwischen den Brüdern Andreas und Georg Lochner von Andreas Lochner entrichtet worden seien. Darüber hinaus fordert sie ebenso wie Kläger (3) einen Anteil an dem Erbe Andreas Lo
chners. Beklagte besteht auf ihren Ansprüchen kraft Heiratsvertrags mit Andreas Lochner und kraft seines Testaments. Das Testament lasse ihr die Wahl, entweder gegen die Auszahlung der genannten Summe das Gut Winterstein zu aufzugeben oder es unter Verzicht auf das Deputat weiterzubewirtschaften. Für diesen Fall hätten Kläger kein Recht, sie an der Begleichung der Schulden ihres verstorbenen Ehemanns durch Güterverkäufe zu hindern. Beklagte bittet, Kläger abzuweisen. Die Parteien schließen 1592 vor einer kaiserlichen Kommission einen Vergleich.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, sich vor kaiserlicher Kommission einzulassen und in der Zwischenzeit die umstrittenen Güter nicht zu verkaufen oder zu schädigen 1587 09 16, wiederholt 1592 03 09, fol. 400rv, 263r-264v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an die bischöflich-bambergischen Räte Pankraz Stibar von Buttenheim und Adam Ulrich Schenk von Simau, außerdem an Wilhelm [Freiherr] von Egloffstein und Wilhelm von Königsfeld zur Güte 1589 05 24, wiederholt 1591 01 11, fol. 395rv, 335r-336v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag zu Güte und Recht an Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg 1592 03 09, Postscriptum 1592 04 27, fol. 253r-258v, 259r-262v
Umfang:fol. 247-414; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1622
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296291
 

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