AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-6 Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von contra Pfalz[-Simmern], Johann Kasimir Pfalzgraf von; Auseinandersetzung wegen Auslösung von Veste und Stadt Pleystein, Streit um Zuständigkeit des Reichs bzw. des Königreichs Böhmen, 1590-1593 (Akt (Sammelakt, Grundzl.

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-6
Titel:Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von contra Pfalz[-Simmern], Johann Kasimir Pfalzgraf von; Auseinandersetzung wegen Auslösung von Veste und Stadt Pleystein, Streit um Zuständigkeit des Reichs bzw. des Königreichs Böhmen
Entstehungszeitraum:1590 - 1593
Darin:Verkauf von Veste und Stadt Pleystein durch Johann [III.] und Georg [II.] Landgrafen von Leuchtenberg an Johann Pfalzgraf von Pfalz[-Neumarkt] 1418 [02 14], fol. 50r-53v, 158r-161v; Mandat Kaiser Maximilians [I.] gegen Friedrich [II.] Pfalzgraf bei Rhein als Vormund der Kinder von Ruprecht Pfalzgraf bei Rhein (Verbot, sich wegen des böhmischen Lehens Schloß und Stadt Haidegg auf einen Prozeß in Prag einzulassen) 1511 04 08, fol. 48r-49v, 156r-157v; Gutachten der Räte des Obersten Appellationsgerichts des Königreichs Böhmen (lehensrechtliches Verfahren zwischen den Parteien vor dem König von Böhmen) 1590 07 09, 1590 07 28, fol. 54r-64v und 65r-74v und 162r-169v, 87r-90v und 180r-183v; Gutachten Wilhelms von Rosenberg (lehensrechtliches Verfahren vor dem König von Böhmen) 1590 08 16, fol. 91r-92v, 170r-171v (Auszug)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von, für ihn z. T. Leuchtenberg, Mechthild Landgräfin von, geb. Gräfin von der Mark, seine Mutter
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz[-Simmern], Johann Kasimir Pfalzgraf von, als Vormund von Pfalz, Friedrich [V.] Kurfürst von der; später Pfalz, Friedrich [IV.] Kurfürst von der
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagten vor das Oberste Appellationsgericht des Königreichs Böhmen laden lassen. Er hatte Beklagten beschuldigt, die Rückgabe von Veste und Stadt Pleystein gegen Rückerstattung des seinerzeitigen Kaufpreises zu verweigern, obwohl sich die Landgrafen von Leuchtenberg beim Verkauf des Pleysteins an die Pfalzgrafen das Wiedereinlöserecht ausdrücklich vorbehalten hätten. Da der Pleystein böhmisches Lehen sei, sei das Appellationsgericht für das Verfahren zuständig. Kläger bittet, ihn in den Besitz des Pleysteins einzusetzen. Beklagte hatten sich geweigert, vor dem böhmischen Gericht zu erscheinen. Beklagte begründen ihre Position damit, Reichsfürsten und keine Untertanen des Königs von Böhmen zu sein. Darüber hinaus liege der Pleystein auf dem Territorium des Reichs und nicht des Königreichs Böhmen. Beklagte ziehen die Eigenschaft des Pleysteins als böhmisches Lehen in Zweifel. Das Gebiet sei 1418 als freies Eigentum an die Pfalzgrafen verkauft worden, die niemals damit belehnt worden seien. Im Zusammenhang mit den Positionen der Parteien entsteht eine Auseinandersetzung zwischen dem Appellationsgericht und dem Reichshofrat um die Zuständigkeit für das Verfahren. Kläger erwähnt in seinen Eingaben auch die Auseinandersetzung zwischen ihm als Bevollmächtigtem seiner Ehefrau und Johann Wilhelm Herzog von
Jülich[-Kleve-Berg] als Vertreter seiner Ehefrau auf der einen und Eduard Fortunatus Markgraf von Baden[-Baden] auf der anderen Seite um das Erbe des verstorbenen Philipp [II.] Markgraf von Baden[-Baden]. Kläger bedankt sich dafür, daß eine kaiserliche Kommission eingesetzt worden sei.
Entscheidungen:Protokoll der Reichshofratssitzung [?] 1590 07 13, fol. 75r-76v; Reichshofrätliches [?] Gutachten (Zuständigkeitsfrage) 1590 07 18, fol. 79r-80v; Reichshofrätliches Gutachten (Zuständigkeitsfrage) 1590 07 19, fol. 81r-84v (Konzept), 85r-86v, 172r-175v, 176r-179v; Kaiserliches Dekret an Hans Christoph von Hornstein, Friedrich von Krockowitz, Hans Jakob Eisengrein und Johann Linner (Anforderung eines Gutachtens) 1591 02 06, fol. 97r-98v; Protokoll einer gemeinsamen Sitzung von Reichshofräten und Räten des Obersten Appellationsgerichts des Königreichs Böhmen unter der Leitung des Geheimen Rats Hans Christoph von Hornstein (Zuständigkeitsfrage) 1591 05 16, fol. 99r-108v (Konzept), 109r-116v, 117r-124v; Kaiserliches Dekret an Oberst und Landoffiziere des Königreichs Böhmen (Anforderung eines Gutachtens zu Vorschlag eines Kompromißverfahrens zwischen den Parteien) 1592 10 13, fol. 131r-132v
Umfang:fol. 40-187; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1623
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296305
 

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