AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-40 Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Braunschweig-Lüneburg, Heinrich Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen Inanspruchnahme als Bürge und Darlehen; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1594-1597 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 98-40
Titel:Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Braunschweig-Lüneburg, Heinrich Julius Herzog von; Auseinandersetzung wegen Inanspruchnahme als Bürge und Darlehen; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1594 - 1597
Darin:Schuldurkunde Heinrichs [II.] Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] über 6.200 Rheinische Goldgulden zugunsten von Simon [V.] Herr zur Lippe 1526 [04 03], fol. 562r-567v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lippe, Simon [VI.] Graf zur
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig-Lüneburg, Heinrich Julius Herzog von, Administrator des Hochstifts Halberstadt (1); Braunschweig-Lüneburg, Ernst [II.] Herzog von (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bezieht sich auf zwei Bürgschaften, die sein Großvater Simon [V.] zur Lippe für Jobst [II.] Graf von Hoya[-Nienburg] zur Absicherung zweier Kredite Moritz' von Amelunxen an den Grafen in Höhe von 3.500 bzw. 3.000 Goldgulden übernommen habe. Die Zinszahlungen seien von den Grafen von Hoya aus den Einkünften der Grafschaft geleistet worden. 1582 sei [Otto VIII.], der letzte Graf von Hoya[-Nienburg], gestorben. Danach hätten Julius [Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel] und Wilhelm Herzog von Braunschweig-Lüneburg die Grafschaft Hoya in ihren Besitz gebracht. Sie hätten die Zinszahlungen eingestellt. Die Vormünder der Kinder von Moritz von Amelunxen hätten deswegen ein Verfahren gegen Kläger vor dem Reichskammergericht angestrengt und einen Bescheid erstritten, wonach Kläger zur Begleichung der Zinsen verpflichtet sei. Kläger argumentiert, Beklagte als Söhne und Erben von Julius [Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel] bzw. von Wilhelm Herzog von Braunschweig-Lüneburg hätten als Inhaber der Grafschaft Hoya für die Rückzahlung und Verzinsung der Darlehen aufzukommen. Darüber hinaus beruft sich Kläger auf eine Schuldurkunde Heinrichs [II.] Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] über 6.200 Rheinische Goldgulden zugunsten des Großvaters des Klägers Beklagte (1), der Erbe Heinrichs [II.], müsse dieses Darlehen zurü
ckzahlen. Kläger bittet, eine kaiserliche Austrägalkommission gem. Reichskammergerichtsordnung zur Entscheidung über seine Ansprüche einzusetzen. Beklagter (1) behauptet, nicht zur Rückzahlung von Schulden verpflichtet zu sein, die die Grafen von Hoya ohne Zustimmung der Herzöge von Braunschweig als ihren Lehensherren gemacht hätten. Die von Kläger gegen Beklagten (1) geltend gemachte Schuldforderung sei bisher nie erhoben worden. Darüber hinaus bringt Beklagter (1) Einwände gegen die Person des vom Kaiser zum Kommissar ernannten Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel] vor. Er sei mit Kläger verwandt und außerdem dessen Lehensherr. Beklagter (1) bittet, Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag [an Moritz Landgraf von Hessen-Kassel] zu Güte und Recht 1594 07 06 (Vermerk), wiederholt 1595 12 13, fol. 568v, 549r-550v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), sich vor kaiserlicher Kommission einzulassen 1595 12 13, fol. 545r-548v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Aufforderung, eine andere Person als kaiserlichen Kommissar vorzuschlagen) 1596 09 19, fol. 538rv
Umfang:fol. 535-568; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296339
 

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