AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 100-9 Loß, Christoph von contra Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, 1599-1600 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 100-9
Titel:Loß, Christoph von contra Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1599 - 1600
Darin:Schuldurkunde des Beklagten über 500 Gulden zugunsten von Friedrich Wilhelm [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] 1592 11 26, fol. 703rv; Schuldurkunde des Beklagten über 200 Taler zugunsten von Sophie Kurfürstin von Sachsen geborene Markgräfin von Brandenburg bzw. der kurfürstlich-sächsischen Rentkammer 1595 03 16, fol. 704rv, 715r; Aufstellung der Forderungen des Klägers (Gesamtsumme 874 Gulden), s.d., fol. 715v-716r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Loß, Christoph von, Reichspfennigmeister
Beklagter/Antragsgegner:Sachsen[-Lauenburg], Moritz Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt Anspruch auf Summen in Höhe von 500 Gulden sowie 200 Talern, die Beklagter aus der kurfürstlich-sächsischen Kammer geliehen worden seien. Friedrich Wilhelm [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] als Administrator des Kurfürstentums Sachsen habe das Geld Kläger für wohltätige Zwecke überlassen. Beklagter habe die Rückzahlung zugesagt, sei diesen Versprechen bisher aber nicht nachgekommen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Forderung zu begleichen. Alternativ könne der Bruder des Beklagten Franz [II.] Herzog von Sachsen-Lauenburg aufgefordert werden, die Rückzahlung zu leisten und die Summe anschließend vom Deputat des Beklagten abzuziehen. Kläger beruft sich auf die besondere Dringlichkeit der Rückzahlung von Schulden zugunsten armen Leute. Das Angebot des Beklagten, die Zahlung nach einer Einigung mit seinem Bruder über die Aufteilung des gemeinsamen Erbes zu leisten, könne nicht akzeptiert werden.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Forderung des Klägers zu begleichen 1599 11 05, fol. 707r-708v; Weiterleitung einer Beschwerde des Klägers an Reichshofrat, laut Vermerk Entscheidung des Kaisers 1600 06 30, fol. 719v; Kaiserlicher Befehl an Franz [II.] Herzog von Sachsen-Lauenburg, Forderung des Klägers zu begleichen und Summe anschließend vom Deputat des Beklagten abzuziehen 1600 07 20, fol. 717r-718v
Umfang:fol. 702-719
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1630
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296538
 

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