AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 104-1 Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Lemgo Stadt, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft; Untertanenkonflikt; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission; Erlaß eines kaiserlichen Mandats, 1607-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 104-1
Titel:Lippe, Simon [VI.] Graf zur contra Lemgo Stadt, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft; Untertanenkonflikt; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission; Erlaß eines kaiserlichen Mandats
Entstehungszeitraum:1607 - 1617
Darin:Bestätigung der Privilegien der Stadt Lemgo durch Bernhard [III.] zur Lippe 1245 [01 08] (beglaubigte Abschrift), fol. 445r-446v; Bestätigung der Privilegien der Stadt Lemgo durch Simon [I.] zur Lippe 1275 [06 27] (beglaubigte Abschrift), fol. 441r-442v; Bestätigung der Privilegien der Stadt Lemgo durch Simon [VI.] Graf zur Lippe 1579 09 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 443r-444v; Hofgerichtsordnung der Grafschaft Lippe 1593 06 23 (Auszug), kaiserliche Bestätigung 1593 02 13 [!] (Auszug), kaiserliches Privileg de non appellando 1593 02 13 (Auszug), fol. 135r-143v; Gründungsurkunde des gräflich-lippischen Hofgerichts 1596 01 10, fol. 144r-152v; Vergleich zwischen Vormundschaftsregierung der Grafschaft Lippe und Stadt Lemgo 1537 [07 02] (beglaubigte Abschrift), fol. 447r-448v; Vergleiche zwischen Kläger (1) und Beklagten 1587 12 20 (Auszüge, Gerichtsordnung betreffend, z. T. beglaubigte Abschriften), 1590 10 29 (Auszug), 1609 09 11 (Transumt), fol. 173r-174v und 242r-243v und 521r-526v, 169r-172v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Rostock 1612 10 06, 1612 10 07 (beglaubigte Abschriften), 1613 07 09 (Transumt), 1614 03 30 (Transumt), fol. 186r-206v, 350r-355v, 346r-349v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Marburg (Recht zur Aufnahme von Juden) 1616 05 25, fol. 502r-503v; Schutzbri
ef der Stadt Lemgo für den Juden Salomon 1552 [01 04], fol. 489r-491v; Schutzbrief der Stadt Lemgo für den Juden Jonas 1606 06 04, fol. 498r-501v; Schutzbrief der Stadt Lemgo für den Juden Israel 1616 06 04, fol. 494r-497v; Ernennung von Johann Meyer aus Lemgo zum Notar durch den Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock Dr. iur. Johann Sibrand 1609 06 14, mit Auszug aus kaiserlichem Privileg für Ulrich Herzog von Mecklenburg (Ernennung der Dekane der Juristischen Fakultät der Universität Rostock zu Hofpfalzgrafen) 1582 07 23, fol. 221r-226v; Notariatsinstrumente (Auseinandersetzung zwischen den Parteien wegen verweigerter Rechtsprechung) 1612 10 30 (Ausfertigung), 1613 01 15 (Ausfertigung), 1613 06 16 (Ausfertigung), 1613 06 28 (Ausfertigung), 1613 07 22 (Ausfertigung), 1613 07 24 (Ausfertigung), fol. 177rv, 179rv, 236rv, 235rv, 244rv, 241rv; Notariatsinstrumente (Kontakte zwischen den Parteien) 1612 11 16 (Ausfertigung), 1612 12 05, 1612 12 15 (Ausfertigung), 1613 08 20 (Ausfertigung), 1613 08 21 (Ausfertigung), fol. 153rv, 154r-159v, 160rv, 263rv, 262rv; Notariatsinstrument (Verweigerung der Bestätigung der Ratswahl durch Kläger (1)) 1613 01 02 (Ausfertigung), fol. 178rv; Notariatsinstrumente (Proteste der Beklagten gegen Mandate des Klägers (1) wegen Ratswahl in Lemgo) 1613 01 06 (Ausfertigung)
, 1613 01 14 (Ausfertigung), 1613 01 14 (Ausfertigung), fol. 163rv, 164rv, 165rv; Notariatsinstrument (Protest der Beklagten gegen Entscheidung des gräflich-lippischen Konsistoriums) 1613 02 02 (Ausfertigung), fol. 166rv; Notariatsinstrument (Zustellung eines kaiserlichen Bescheids) 1613 03 04 (Ausfertigung), fol. 7rv; Notariatsinstrument (Gehorsamsleistung der Beklagten gegenüber kaiserlichen Anordnungen) 1613 03 04 (Ausfertigung), fol. 8rv; Notariatsinstrumente (Auseinandersetzung zwischen den Parteien um gerichtliche Zuständigkeit) 1613 03 29 (Ausfertigung), 1613 05 08 (Ausfertigung), 1613 05 10 (Ausfertigung), 1613 08 20 (Ausfertigung), fol. 252rv, 253rv, 254rv, 255rv; Notariatsinstrumente (durch Kläger (1) angeordnete Musterungen) 1613 05 29 (Ausfertigung), 1613 07 08 (Ausfertigung), fol. 256rv, 257rv; Notariatsinstrumente (Auseinandersetzung zwischen den Parteien um Verhaftungen) 1613 07 24 (Ausfertigung), 1613 08 03 (Ausfertigung), fol. 245rv, 246rv; Notariatsinstrument (Pfändung eines Pferds) 1613 08 20 (Ausfertigung), fol. 251rv; Notariatsinstrument (Richterbestellung durch Kläger (2)) 1615 05 09 (Ausfertigung), 1616 10 18 (Ausfertigung), fol. 449rv, 450rv; Notariatsinstrument (im Lemgoer Stadtgraben ertrunkenes Kind) 1616 07 09 (Ausfertigung), fol. 519rv; Notariatsinstrument (im Lemgoer Schützenteich e
rtrunkenes Kind) 1616 09 11 (Ausfertigung), fol. 520rv; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats gegen Kläger (2)) 1617 03 19 (Ausfertigung), fol. 359r-387v; Notariatsinstrument (Beschlagnahme von Waren Lemgoer Bürger) 1617 06 24 (Ausfertigung), fol. 533rv; Notariatsinstrument (Verbot des Betretens der Stadt Lemgo für sog. Hausleute, ausgesprochen durch Kläger (2)) 1617 07 13 (Ausfertigung), fol. 536rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lippe, Simon [VI.] Graf zur (1), später Lippe[-Detmold], Simon [VII.] Graf zur; Lippe[-Brake], Otto Graf zur; Lippe[-Schwalenberg], Hermann Graf zur, seine Söhne (2)
Beklagter/Antragsgegner:Lemgo Stadt, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft
RHR-Agenten:Kläger: Sternberg, Johann (1612)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) beschuldigt Beklagte, seine Rechte als Landesherr der Stadt Lemgo in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten verletzt zu haben. Insbesondere hätten Beklagte Prediger bestellt und die Gerichtsbarkeit in geistlichen Sachen an sich gezogen, obwohl das Reformationsrecht und die geistliche Jurisdiktion kraft Reichsrecht (Passauer Vertrag 1552, Augsburger Religionsfrieden 1555) den Reichsständen und nicht ihren Untertanen zustehe. Darüber hinaus hätten Beklagte Kläger das Recht abgesprochen, die Wahl von Bürgermeister und Rat der Stadt zu bestätigen, eigenmächtig Ämter besetzt und dem Landesherrn zustehende Gerichtsrechte ausgeübt. Kläger (1) bittet, eine kaiserliche Kommission zur Vermittlung eines Vergleichs nach Lemgo zu entsenden. Für den Fall, daß auf diese Weise kein Vergleich zustande komme, bittet er um ein kaiserliches Urteil. Später berichtet Kläger (1), sich mit Beklagten in der Frage der Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit geeinigt zu haben. Danach sei es aber zu einer Rebellion in der Stadt gekommen. Die neue Stadtführung habe die Kassation des Vergleichs verlangt, Soldaten angeworben und die Stadt befestigt. Kläger (1) beantragt, Beklagte in einem Mandat die Einstellung aller Übergriffe und die Wiederherstellung des Rechtszustands vor Beginn der Rebellion zu befehlen und sie dazu aufzu
fordern, ihm als ihrer rechtmäßigen Obrigkeit Gehorsam zu leisten. Außerdem bittet er, die von Beklagten angeworbenen Soldaten durch ein Mandat zu entlassen und Beklagte an den Kaiserhof zu laden, wo sie wegen Landfriedensbruchs in die Reichsacht zu erklären seien. Nach den entsprechenden kaiserlichen Verfügungen bestreitet Kläger (1), später Kläger (2), daß Beklagte der Forderung des Mandats nachgekommen seien, und wiederholt den Antrag auf Erklärung der Beklagten in die Reichsacht. Der Abgeordnete des Klägers (1) wendet sich auch an den Reichshofratspräsidenten [Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg] und die Reichshofräte. Beklagte berufen sich darauf, die in den kaiserlichen Verfügungen angesprochenen Fragen seien am Reichskammergericht rechtshängig oder hingen mit am RKG rechtshängigen Streitpunkten zusammen. Kläger (1) habe die Rechte der Stadt verletzt, indem er die gemäß Herkommen vorgeschriebene Bestätigung der Ratswahl verweigert und Beklagte durch Mandate aufgefordert habe, auf die Ausübung ihrer Gerichtsrechte zu verzichten. Darüber hinaus habe Kläger (1) den reichsrechtlich nicht anerkannten Kalvinismus in der Stadt einführen wollen. Auf Einwände der Beklagten habe er mit der Blockade der Stadt und der Anwerbung von Soldaten geantwortet. Darüber hinaus könnten Lemgoer Bürger vor Gerichten der Grafsc
haft Lippe kein Recht mehr erhalten. Beklagte argumentieren, sich für den Protestantismus entschieden zu haben und an dieser Entscheidung festhalten zu wollen. Der angebliche Vergleich mit Kläger (1) sei durch Drohungen erzwungen worden und daher nichtig. Alle Maßnahmen der Stadt seien als Verteidigung wohlerworbener Rechte zu beurteilen und daher legitim. Beklagte bitten, das Mandat gegen sie zu kassieren, die Ladung aufzuheben und die Angelegenheit an das RKG zurückzuverweisen. Später erklären sie, der Forderung des Mandats nachgekommen zu sein. Gegen die andauernden Übergriffe des Klägers (1), später der Kläger (2), beantragen sie ihrerseits ein kaiserliches Mandat. Sie bitten, das RKG zur Fortsetzung der Verfahren gegen Kläger aufzufordern.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Kläger (1), nicht gewaltsam und widerrechtlich gegen Beklagte vorzugehen 1613 11 13, fol. 274r-277v; Zustellung von Eingaben der jeweiligen Gegenpartei an beide Parteien 1614 01 24, fol. 278r-279v; Zustellung einer Stellungnahme des Klägers (1) an Beklagte, s.d. Vermerk auf Eingabe präs. 1614 03 16, fol. 293v
Bemerkungen:Weitere Akten K. 102, K. 103; Akten aus K. 103 in K. 104, aus K. 104 in K. 103, aus K. 109 in K. 102 umgelegt
Umfang:fol. 1-536; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296714
 

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