AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-26 Lothringen, Karl [III.] Herzog von contra Elsaß, dort einquartierte Soldaten; Auseinandersetzung wegen Abgaben des Klosters Graufthal; Erlaß eines kaiserlichen Mandats, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-26
Titel:Lothringen, Karl [III.] Herzog von contra Elsaß, dort einquartierte Soldaten; Auseinandersetzung wegen Abgaben des Klosters Graufthal; Erlaß eines kaiserlichen Mandats
Entstehungszeitraum:1630

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lothringen, Karl [III.] Herzog von (1); Pfalzburg, [Ludwig] Fürst von (2)
Beklagter/Antragsgegner:Elsaß, dort einquartierte Soldaten (1); Hanau[-Lichtenberg], Philipp Wolfgang Graf von (2); als Intervenient: Österreich, Leopold [V.] Erzherzog von
RHR-Agenten:Intervenient: Cracht, H. [?] (1630)
Gegenstand - Beschreibung:Der Intervenient bezieht sich auf ein von Klägern im Jahr 1628 erwirktes kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1), in dem Beklagte (1) aufgefordert worden seien, von den Untertanen der Kläger - insbesondere des Klosters Graufthal - keine Abgaben zu fordern und bereits eingezogene Zahlungen zu erstatten. Darüber hinaus seien die Untertanen und alle sonst dem Kloster Graufthal Verpflichteten aufgefordert worden, ihre Zahlungen ausschließlich an Kläger (2) zu leisten. Der Intervenient habe bereits damals vor dem Kaiser darauf hingewiesen, daß er selbst rechtmäßig im Besitz des Klosters und aller damit verbundenen Rechte sei. Vor kurzem sei Beklagtem (2) erneut befohlen worden, dafür zu sorgen, daß die in der Grafschaft Hanau ansässigen Untertanen des Klosters Graufthal ihre Abgaben ausschließlich Kläger (2) entrichteten. Der Intervenient begründet, warum die Forderung des Mandats weder von ihm noch von Beklagtem (2) erfüllt werden müsse. Zum einen richte sich das Mandat ausschließlich gegen Beklagte (1). Zum anderen gehöre Graufthal nicht, wie von Kläger behauptet, zum Kloster Lixheim und sei nicht im rechtmäßigen Besitz der Kläger. Der Intervenient bittet, das Mandat und alle darauf zurückgehenden Verfügungen zu kassieren und Kläger abzuweisen.
Umfang:fol. 260-287; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297257
 

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