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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-31 Link, Johann Heinrich contra Hopfer, Hieronymus; Auseinandersetzung wegen Leitung einer Stiftung und Erbschaft; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1631-1632 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111 Lippe, Leiprecht, Landi, Limburg, Sachsen-Lauenburg, Landau, Lutz, Lichtenstein, Sudermann, Lichtseisen, Lang, Leger, Lammersheim, Priebach, Leuth, Lüschwitz, Lindau, Reichsritterschaft Franken, Lavant, Leopard, Löwenstein-Wertheim, Lothringen, Latroner, Lindh
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-31 |
| Titel: | Link, Johann Heinrich contra Hopfer, Hieronymus; Auseinandersetzung wegen Leitung einer Stiftung und Erbschaft; Antrag auf kaiserliches Mandat |
| Entstehungszeitraum: | 1631 - 1632 |
| Darin: | Testament des Ratsmitglieds und Bürgers der Stadt Augsburg Ulrich Link 1559 03 15 (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 341r-344v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Link, Johann Heinrich, Dr., kaiserlicher Hofadvokat, pfalzgräflich-neuburgischer Rat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Hopfer, Hieronymus, Verwalter der Linkischen Stiftung, Bürger der Stadt Augsburg (1); Manlich, Johann; Burauner, Leonhard Ulrich, Vormünder der drei noch unverheirateten Töchter von Johann Heinrich Link [dem Älteren], dem Vater des Klägers (2) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beansprucht als ältester männlicher Vertreter der Familie Link die Leitung einer Stiftung, die einer seiner Vorfahren errichtet habe. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Augsburg, den Stiftungsbrief und andere einschlägige Dokumente sowie eine Abrechnung über die Zeit seiner Verwaltung von Beklagtem (1), dem derzeitigen Verwalter der Stiftung, zu fordern. Später beantragt Kläger ein kaiserliches Mandat gegen Beklgten (1), die Dokumente an Beauftragte des Klägers herauszugeben. Darüber hinaus beschuldigt Kläger Beklagte (2), ihm seinen Anteil am Erbe seines Vaters, insbesondere eine Bibliothek, vorzuenthalten. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl gegen Beklagte (2), das Erbe seinem Bevollmächtigten auszuhändigen. Kläger äußert den Verdacht, Beklagte seien ihm wegen seiner Konversion zum Katholizismus feindlich gesinnt. Pfleger, Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg reichen Berichte der Beklagten ein. Danach habe der Stifter verfügt, daß die Stiftung durch den ältesten männlichen Vertreter der Familie, der Bürger der Stadt Augsburg sei, verwaltet werden solle. Kläger verfüge nicht über das Bürgerrecht und habe daher keinen Anspruch auf die Stiftungsverwaltung. Das Erbe des bereits 1623 gestorbenen Vaters des Klägers sei unter dessen fünf Töchter verteilt worden, da die beiden Söhne |
| ihren Anteil bereits zu Lebzeiten des Vaters erhalten hätten. Vor der Aufteilung sei Kläger mehrfach zur Geltendmachung seiner Ansprüche nach Augsburg geladen worden, der Ladung aber nicht nachgekommen. |
| Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Stadt Augsburg, Stiftungsbrief der Linkischen Stiftung und Abrechnung von Beklagtem (1) zu fordern und in Verwahrung zu nehmen 1631 09 22, fol. 315r-316v (Konzept), 327r-328v; Kaiserlicher Befehl an Stadt Augsburg, Kläger zu seinem Erbe zu verhelfen 1631 09 22, fol. 324r-325v (Konzept), 329rv; Wiederholter kaiserlicher Befehl an Stadt Augsburg zugunsten des Klägers 1632 01 15 (Vermerk), fol. 332v |
| Umfang: | fol. 311-347; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1662 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297262 |
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