AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-33 Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Philipp [II.] Graf von contra Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Martha Gräfin von; Auseinandersetzung wegen Erbansprüchen auf Schloß Altleiningen, 1637 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-33
Titel:Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Philipp [II.] Graf von contra Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Martha Gräfin von; Auseinandersetzung wegen Erbansprüchen auf Schloß Altleiningen
Entstehungszeitraum:1637

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Philipp [II.] Graf von
Beklagter/Antragsgegner:Leiningen[-Westerburg] und Rixingen, Martha Gräfin von, geb. Gräfin von Hohenlohe[-Neuenstein] (1); Bamberger, Oberst (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beansprucht das Erbe seines kürzlich verstorbenen Bruders Johann Kasimir Graf von Leiningen[-Westerburg] und Rixingen. Beklagte (1), dessen Witwe, habe sich geweigert, das Schloß Altleiningen zu räumen, obwohl Kläger ihr die ihr im Heiratsvertrag zugesagten Güter angeboten habe. Statt dessen habe sie ihren Bruder Kraft Graf von Hohenlohe[-Neuenstein] dazu veranlaßt, Kläger gewaltsam aus dem Schloß zu vertreiben, obwohl wegen der gegenseitigen Ansprüche ein Verfahren vor dem Reichskammergericht anhängig sei. Kläger bezieht sich auf einen kaiserlichen Rückgabebefehl, verbunden mit der Weisung des Prozesses in der Hauptsache an das Reichskammergericht. Beklagter (2), der das Schloß im Auftrag der Beklagten (1) militärisch besetzt habe, habe sich unter Mißachtung dieses Befehls geweigert, abzuziehen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl gegen Beklagten (2), das Schloß zu räumen. Später berichtet Kläger über den Vollzug der Rückgabe. Er bittet, etwaige Beschwerden der Beklagten (1) nicht zu glauben und vor einer Verfügung seine Stellungnahme einzuholen.
Umfang:fol. 350-355; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1667
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297264
 

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