AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-52 Ottersbach, Elisabeth Maria von contra Lindenspür, Georg Friedrich; Auseinandersetzung wegen Erbe des Ehemanns, 1661-1662 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-52
Titel:Ottersbach, Elisabeth Maria von contra Lindenspür, Georg Friedrich; Auseinandersetzung wegen Erbe des Ehemanns
Entstehungszeitraum:1661 - 1662
Darin:Heiratsurkunde der Klägerin 1661 08 27, fol. 534rv; Bestätigung über Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns der Klägerin in Reichskanzlei, ausgestellt durch Registrator in der lateinischen Expedition Gerhard Max Ostermay 1661 06 16, fol. 533rv; Aufstellung der Ansprüche des verstorbenen Ehemanns der Klägerin auf Taxgebühren, s.d. (beglaubigte Abschrift), fol. 529r-530v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ottersbach, Elisabeth Maria von, verw. Löper, geb. Hess
Beklagter/Antragsgegner:Lindenspür, Georg Friedrich, Taxator in der Reichskanzlei
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin beansprucht als Erbin ihres verstorbenen Ehemanns, des Kanzlisten in der lateinischen Expedition der Reichskanzlei Johann Löper, 400 Gulden an Taxgefällen, die ihrem Ehemann zugestanden hätten. Beklagter weigere sich, die Summe auszuzahlen. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, das Geld an sie oder den kaiserlichen Hofapotheker Paul Weitner, dem sie ihre Ansprüche abgetreten habe, auszuzahlen. Beklagter wendet ein, Klägerin müsse nachweisen, daß sie von ihrem Ehemann als Erbin eingesetzt worden sei. Andernfalls seien die Blutsverwandten des Verstorbenen erbberechtigt, die erst ermittelt werden müßten. Klägerin behauptet daraufhin, ihr verstorbener Ehemann habe ihr seine Ansprüche kurz vor seinem Tod mündlich vermacht. Blutsverwandte habe ihr Ehemann, so weit sie wisse, nicht hinterlassen. Nach Auszahlung der 400 Gulden bittet Klägerin um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, Zinsen und Ersatz für die Klägerin durch die Klage entstandenen Kosten zu leisten.
Entscheidungen:Zustellung der Klage an Beklagten um Bericht 1661 10 03 (Vermerk), fol. 535v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten an Klägerin 1661 12 23 (Vermerk), fol. 541v; Weiterleitung des erneuten Antrags der Klägerin von Reichshofrat an Reichsvizekanzler [Wilderich Freiherr von Walderdorff] mit Aufforderung, für Begleichung der Forderung zu sorgen 1662 01 31 (Vermerk), fol. 543v
Umfang:fol. 528-547
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1692
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297283
 

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