AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 667-12 Reuß contra Reuß; Gesuch um ein Reskript zur Teilung des Lehenserbes (Reuß-Burgk) des 1697 10 05/15 gestorbenen Heinrich II., ältere Linie, sowie im Verzögerungsfall um einen entsprechenden Kommissionsbefehl, 1697-1698 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 667-12
Titel:Reuß contra Reuß; Gesuch um ein Reskript zur Teilung des Lehenserbes (Reuß-Burgk) des 1697 10 05/15 gestorbenen Heinrich II., ältere Linie, sowie im Verzögerungsfall um einen entsprechenden Kommissionsbefehl
Entstehungszeitraum:1697 - 1698
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 712, Nr. 1
Darin:Notariatsinstrument über die Inbesitznahme der Herrschaft Reuß-Burg durch Kläger und Beklagten, 1697 10 06 (Abschr.), fol. 10r-14r; Notariatsinstrument über ein Zeugenverhör, 1697 12 10 (Ausf.), fol. 52r-73v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reuß von Plauen, Heinrich XIII., ältere Linie, Enkel (Brudersohn) Heinrichs II.
Beklagter/Antragsgegner:Reuß von Plauen, Heinrich V., ältere Linie, Bruder Heinrichs II.
Entscheidungen:Befehl an den Beklagten, das Lehenserbe mit dem Kläger zu teilen und ihm Schäden sowie entgangene Einkünfte zu ersetzen, 1698 01 17 (Konz.), fol. 76rv; Befehl an Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz (desgl. an Friedrich II. von Sachsen-Gotha-Altenburg), in Erweiterung der ihm aufgetragenen Kommission zur Regulierung des Streits zwischen dem Beklagten und dessen Untertanen im Falle von Verzögerungen bei der Erbteilung einzuschreiten und diese auf jedwede Weise zu befördern, 1698 01 17 (Konz.), fol. 78r.
Umfang:Fol. 1-79
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1728
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297687
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl