AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-21 Mecklenburg, Christoph Herzog von contra Mecklenburg, Johann Albrecht [I.] Herzog von, Söhne; Auseinandersetzung wegen Erbrechtsverzichts und Landesteilung, 1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-21
Titel:Mecklenburg, Christoph Herzog von contra Mecklenburg, Johann Albrecht [I.] Herzog von, Söhne; Auseinandersetzung wegen Erbrechtsverzichts und Landesteilung
Entstehungszeitraum:1576
Darin:Bestätigung des Verzicht des Klägers auf Herzogtum Mecklenburg durch Kaiser Ferdinand [I.] 1559 05 10, fol. 292r-297v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg 1576 08 14, fol. 300r-301v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mecklenburg, Christoph Herzog von
Beklagter/Antragsgegner:Mecklenburg, Johann Albrecht [I.] Herzog von, Söhne, für sie ihre Vormünder (Sachsen, [August] Kurfürst von; Brandenburg, [Johann Georg] Kurfürst von; Mecklenburg, Ulrich Herzog von)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt als einer der vier Söhne von Albrecht [VII.] Herzog von Mecklenburg Anspruch auf ein Viertel des Herzogtums Mecklenburg. Zu Lebzeiten seines älteren Bruders Johann Albrecht sei er von diesem im Glauben gelassen worden, daß die Regierung des Herzogtums den beiden jeweils ältesten Herzögen zustehe, während weitere Brüder mit Unterhaltszahlungen abgefunden würden. Als er nach dem Tod Johann Albrechts als nunmehr zweitältester Herzog gegenüber den Vormündern der Beklagten Anspruch auf die Regierung erhoben habe, sei ihm mitgeteilt worden, die von ihm angeführte Regelung existiere nicht. Kläger könne keinen Anspruch auf Mitregierung erheben. Er habe auf seinen Anteil am Herzogtum zugunsten seines Bruders Johann Albrecht verzichtet, außerdem fielen Lehen wie das Herzogtum Mecklenburg kraft Lehenrechts an den jeweils Ältesten eines Hauses. Kläger behauptet, sein Verzicht sei, obwohl vom Kaiser bestätigt, nichtig. Er sei zum fraglichen Zeitpunkt unmündig und unzureichend vertreten gewesen und habe falsche Informationen erhalten. Außerdem habe Johann Albrecht nicht, wie in der Verzichtserklärung festgelegt, dafür Sorge getragen, daß Kläger auf Lebenszeit Erzbischof von Riga werde. Das Herkommen ließe, anders als das Lehenrecht, eine Teilung eines Lehens wie des Herzogtums Mecklenburg zu. Kläger bittet, kais
erliche Gesandte mit der Durchführung einer Landesteilung zu beauftragen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Vormünder der Beklagten 1576 09 02, fol. 302rv
Umfang:fol. 285-303
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301857
 

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