AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-23 Manninga, Hajo contra Ostfriesland, Edzard [II.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Landbesitzes und Landfriedensbruchs; Antrag auf kaiserliche Mandate, 1576-1587 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-23
Titel:Manninga, Hajo contra Ostfriesland, Edzard [II.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Landbesitzes und Landfriedensbruchs; Antrag auf kaiserliche Mandate
Entstehungszeitraum:1576 - 1587
Darin:Erklärung Annas Gräfin von Ostfriesland geborene Gräfin von Oldenburg-Delmenhorst sowie des Beklagten und seines Bruders Johann [II.] (Übertragung von Gütern an Kläger in Anerkennung geleisteter Dienste) 1567 03 12, fol. 338r-339v; Erklärung Johanns [II.] Graf von Ostfriesland (Gütertausch mit Kläger) 1570 05 13 (beglaubigte Abschriften), fol. 319r-322v, 336r-337v; Erklärung Annas Gräfin von Ostfriesland geborene Gräfin von Oldenburg-Delmenhorst (Übertragung von Gütern an Kläger) 1575 03 16, bestätigt durch Johann [II.] Graf von Ostfriesland 1582 07 02, fol. 324r-327v (beglaubigte Abschrift) und 342r-343v, 340r-340v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Manninga, Hajo, Adeliger aus Ostfriesland
Beklagter/Antragsgegner:Ostfriesland, Edzard [II.] Graf von, Landesherr des Klägers
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigt Beklagten, unter Anwendung von Gewalt Güter des Klägers in seinen Besitz gebracht und Kläger außerdem bedroht und ausgewiesen zu haben. Damit habe Beklagter gegen den Landfrieden verstoßen. Bei den Gütern handle es sich um ein Werff (Werffe, Warue) genanntes Stück Land, das Kläger durch einen Gütertausch rechtmäßig erworben habe und das einige Jahre lang von der Kirche in Norden genutzt worden sei. Außerdem gehe es um Güter in der Nordener Marsch, die Kläger von der Mutter des Beklagten Anna Gräfin von Ostfriesland in Anerkennung seiner Dienste für die Grafen von Ostfriesland, insbesondere durch Gesandtschaften nach Schweden, geschenkt worden seien. Die Schenkung sei durch Beklagten und seinen Bruder bestätigt worden. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat bzw. kaiserliche Befehle an Beklagten, die Güter zurückzugeben und nicht gewaltsam gegen ihn vorzugehen, außerdem um einen kaiserlichen Schutzbrief. Beklagter erhebt seinerseits Klage gegen Kläger. Kläger habe durch den angeblichen Gütertausch Land, das von der Kirche genutzt worden sei, um einen Bruchteil seines Werts in seinen Besitz gebracht. Die Transaktion sei als Prophanierung von Kirchengut zu werten. Darüber hinaus habe Kläger Befehle des Beklagten, seines Landesherrn, mißachtet, in denen er aufgefordert worden sei, das Stück Land
zurückzugeben. Beklagter bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Kläger, dem gräflichen Befehl nachzukommen. Später bestreitet Beklagter die von Kläger erhobenen Ansprüche auf die angeblich per Schenkung übertragenen Güter. Er bittet, Kläger an das Reichskammergericht zu weisen, wo die Auseinandersetzung rechtshängig sei.
Entscheidungen:Kaiserliche Ermahnung des Beklagten, nicht tätlich gegen Kläger vorzugehen und etwaige Ansprüche ausschließlich auf dem Rechtsweg zu verfolgen 1576 08 10, wiederholt 1582 09 04 (Vermerk), fol. 305rv (Konzept) und 323rv, 310v; Zustellung des Berichts des Beklagten an Kläger, zugleich Befehl, fragliches Gut zurückzugeben, sofern die Ausführungen des Beklagten den Tatsachen entsprächen 1578 02 20, fol. 308rv; Zustellung der Stellungnahme des Klägers an Gesandten des Bekleagten zur Stellungnahme 1587 11 23 (Vermerk), fol. 333v; Weisung der Parteien an Reichskammergericht (Litispendenz) 1587 11 26 (Vermerk), fol. 346v
Umfang:fol. 305-346; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1617
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301859
 

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