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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-21 Malsdorf gen. Weller, Paul von; Bitte um kaiserliche Wiederherstellung der Ehre nach Sittlichkeitsdelikt, 1582-1583 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115 Massow, Manderscheid, Gremsleben, Manlich, Pommern, Mair, Meckbach, Martin, Mulitor, Megetzer, Schwerin, Münsterberg, Moser, Metzger, Mühleisen, Murbach, Malsdorf, Märck, Münsterer, Scheiffart, Meler, Mülcher, Mainz, Mittelstraß, Millner, Passau, 1576-1594 (Ka
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-21 |
Titel: | Malsdorf gen. Weller, Paul von; Bitte um kaiserliche Wiederherstellung der Ehre nach Sittlichkeitsdelikt |
Entstehungszeitraum: | 1582 - 1583 |
Darin: | Aussage von Eva Ring, jetzt Köth, zu ihren Beziehungen zu Antragsteller, s.d., fol. 279r |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Malsdorf gen. Weller, Paul von, Dr. phil., Dr. med., Stadtarzt in Nürnberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller berichtet, in betrunkenem Zustand von einer wegen ihres unsittlichen Lebenswandels bekannten Frau verführt worden zu sein. Als die betreffende Frau Jahre später anläßlich einer unehelichen Geburt über ihre Beziehungen zu Männern befragt worden sei, habe sie unter anderen Namen den des Antragstellers genannt. Antragsteller sei aufgefordert worden, eidlich seine Unschuld zu versichern, habe dies aber abgelehnt, da er sich an die fragliche Nacht nicht erinnern könne. Daraufhin sei Antragsteller wegen Ehebruchs bestraft und seines Amts als Mitglied des Großen Rats der Stadt Nürnberg enthoben worden. Antragsteller beruft sich darauf, adeliger Abstammung zu sein und stets ein ehrbares Leben geführt zu haben. Eine einmalige Verfehlung der genannten Art sei gemäß gemeinem Recht seiner Ehre unschädlich. Antragsteller bittet, in einer kaiserlichen Erklärung zu dem Strafdekret der Stadt Nürnberg seine Ehre wiederherzustellen und den Rat der Stadt zu veranlassen, ihn wieder in den Rat aufzunehmen. In einem Bericht aus Nürnberg wird festgestellt, daß Antragsteller, der sich von Malsdorf nenne, gemäß dem Herkommen der Stadt bestraft worden sei. Die betreffende Frau, die Nürnberger Dienstmagd Eva Ring, sei aus der Stadt gewiesen worden. |
Entscheidungen: | Zustellung des Antrags des Antragstellers an Reichstagsgesandte der Stadt Nürnberg um Bericht 1582 08 09 (Vermerk), fol. 261v; Zustellung des wiederholten Antrags des Antragstellers an Reichstagsgesandte der Stadt Nürnberg 1582 08 23 (Vermerk), fol. 263v; Zustellung des wiederholten Antrags des Antragstellers an Reichstagsgesandte der Stadt Nürnberg mit Befehl, innerhalb von drei Tagen Stellung zu nehmen 1582 09 10 (Vermerk), fol. 267v; Bestätigung früherer Entscheidung (Abweisung des Antragstellers) 1583 02 03 (Vermerk), fol. 281v |
Umfang: | fol. 256-287; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1613 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301884 |
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