AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-26 Meler, Lorenz contra Mühlhausen (Thüringen) Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme von Äckern, Inhaftierung, Ausweisung, auch wegen Rechtsverweigerung, 1584 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-26
Titel:Meler, Lorenz contra Mühlhausen (Thüringen) Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme von Äckern, Inhaftierung, Ausweisung, auch wegen Rechtsverweigerung
Entstehungszeitraum:1584
Darin:Reichskammergerichtliches Promotorial an Beklagte 1575 11 12, fol. 316rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meler, Lorenz, Soldat, aus Mühlhausen (Thüringen)
Beklagter/Antragsgegner:Mühlhausen (Thüringen) Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, er habe vor seiner Abreise nach Frankreich in den Krieg dem Mühlhausener Wirt Hans Hassert wegen einer Schuldforderung einen seiner Äcker verpfändet. Bei seiner Rückkehr habe er festgestellt, daß alle seine Äcker beschlagnahmt worden seien. Außerdem habe Hassert Kläger vor das Stadtgericht [?] laden lassen. Obwohl Kläger dort durch einen Bevollmächtigten erschienen sei, sei es zur Beschlagnahme von Hausrat des Klägers gekommen. Darüber hinaus hätten Beklagte Kläger verhaften und auffordern lassen, sich mit Hassert zu einigen, was Kläger abgelehnt habe. Seinen Antrag, ein Rechtsverfahren zu eröffnen, hätten Beklagte nicht beantwortet. Sie hätten ihn erst aus der Haft entlassen, als er eine Vollmacht für den Verkauf seines gesamten Besitzes ausgestellt und Bürgen benannt habe. Anschließend sei er mit einer Geldstrafe belegt und für ein Jahr ausgewiesen worden; seinen Besitz hätten Beklagte verkaufen lassen. Kläger habe ein Promotorial des Reichskammergerichts erwirkt und sei in die Stadt zurückgekehrt. Trotzdem sei kein Prozeß eröffnet worden. Statt dessen hätten Beklagte Kläger erneut inhaftiert und mit einer Geldstrafe belegt. Kläger beantragt einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, nicht weiter gegen ihn vorzugehen und ihm seinen Besitz zurückzugeben.
Entscheidungen:Weisung des Antragstellers an RKG 1584 05 19 (Vermerk), fol. 317v
Umfang:fol. 314-317
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1614
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301889
 

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