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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-30 Mainz Erzstift Wolfgang [Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von contra Waldeck[-Wildungen], Wilhelm Ernst Graf von; Auseinandersetzung wegen Auslösung verpfändeter Güter (Naumburg, Itter); Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1586-1588 (Akt (Sam
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115 Massow, Manderscheid, Gremsleben, Manlich, Pommern, Mair, Meckbach, Martin, Mulitor, Megetzer, Schwerin, Münsterberg, Moser, Metzger, Mühleisen, Murbach, Malsdorf, Märck, Münsterer, Scheiffart, Meler, Mülcher, Mainz, Mittelstraß, Millner, Passau, 1576-1594 (Ka
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-30 |
| Titel: | Mainz Erzstift Wolfgang [Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von contra Waldeck[-Wildungen], Wilhelm Ernst Graf von; Auseinandersetzung wegen Auslösung verpfändeter Güter (Naumburg, Itter); Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
| Entstehungszeitraum: | 1586 - 1588 |
| Darin: | Erklärung Ottos [II.] Graf von Waldeck (Verpfändung von Veste, Burg und Stadt Naumburg) 1345 [05 01] (beglaubigte Abschrift), fol. 340r-343v; Erklärung Friedrichs von Herdingshausen (Verpfändung des erzbischöflich-mainzischen Amts Naumburg) 1384 [05 10] (beglaubigte Abschrift), fol. 344r-349v; Erklärung Ottos [II.] und Heinrichs [V.] Grafen von Waldeck (Verpfändung des halben Teils des Hauses Itter) 1359 [04 16] (beglaubigte Abschrift), fol. 350r-353v; Verpfändung der Hälfte der Herrschaft Itter durch Adolf [III.] Graf von Waldeck[-Landau] und Heinrich Graf von Waldeck [VII.] an Wolf von Guttenberg und seine Söhne Wolf und Arnd 1398 [08 19] (beglaubigte Abschrift), fol. 398r-401v; Bündnisvertrag zwischen Heinrich [III. von Virneburg] Kurfürst von Mainz und Otto [II.] Graf von Waldeck 1345 [04 30], fol. 448r-451v; Vergleich zwischen den Parteien, vermittelt durch kaiserliche Kommission 1588 05 15/25, fol. 484r-491v; Notariatsinstrumente (Zustellung der Auslösungsankündigung des Klägers an Vormünder des Beklagten) 1586 03 20/30, 1586 03 22/04 01, 1586 03 28/04 07, fol. 366r-369v, 374r-377v, 370r-373v; Notariatsinstrument (Verhandlungen zwischen Vertretern des Klägers und der Vormünder des Beklagten) 1586 07 11/21, fol. 378r-385v; Notariatsinstrument (Hinterlegung der Pfandsumme durch Vertreter des Klägers) 1586 07 |
| 12/22, fol. 386r-397v; Notariatsinstrument (Rücknahme des in Königs- bzw. Philippstalern hinterlegten Teils der Pfandsumme durch Beauftragten des Klägers gegen Versprechen, die Summe anschließend in Goldgulden zu hinterlegen) 1586 10 31/11 10, fol. 452r-455v; Notariatsinstrument (erneute Aufforderung der Vormünder des Beklagten, Auslösung zuzustimmen, durch Beauftragten des Klägers) 1586 11 26/12 06, fol. 456r-463v; Bericht Wilhelms [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] als kaiserlicher Kommissar (Vergleich der Parteien) 1588 09 15, fol. 483r-492v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mainz Erzstift, Wolfgang [Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von |
| Beklagter/Antragsgegner: | Waldeck[-Wildungen], Wilhelm Ernst Graf von, Sohn von Waldeck[-Wildungen], Gunther Graf von, für ihn seine Vormünder (Waldeck[-Landau], Franz Graf von; Gleichen, Philipp Graf von; Waldeck, Margarethe Gräfin von, geb. Gräfin von Gleichen, Witwe) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beansprucht das Eigentum an Burg, Veste und Stadt Naumburg sowie der Hälfte der Herrschaft Itter, die von seinen Vorfahren unter ausdrücklichem Vorbehalt der Wiedereinlösung an die Grafen von Waldeck verpfändet worden seien. Kläger habe Beklagtem seine Absicht, die Herrschaften auszulösen, angekündigt, seine Bereitschaft, die in den Pfändungsurkunden vereinbarte Pfandsumme an Beklagten zu bezahlen, erklärt und um Abtretung der Güter gebeten. Da sich die Beauftragten des Beklagten geweigert hätten, die Pfandsumme anzunehmen, habe Kläger das Geld vor Notar und Zeugen deponieren lassen. Kläger beruft sich auf die Pfändungsurkunden und verschiedene Transaktionen, die bestätigten, daß die Grafen von Waldeck das Pfandschaftsverhältnis stets anerkannt hätten. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Pfandsumme anzunehmen und die Herrschaften zu übertragen, für den Fall einer Weigerung außerdem um einen kaiserlichen Befehl an Ludwig [IV.] Landgraf von Hessen[-Marburg], Kläger in die Güter einzusetzen. Kläger bietet an, sich wegen einer Entschädigung für die von den Grafen von Waldeck getätigten Investitionen in die Herrschaften gütlich mit Beklagtem zu einigen. Die Vormünder der Beklagten berufen sich auf laufende Vergleichsverhandlungen vor Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel], deren Ergebn |
| is abgewartet werden müsse. In der Sache behaupten sie, vorläufig nicht zur Rückgabe der Güter verpflichtet zu sein, da die Eigentumsverhältnisse nicht abschließend geklärt seien, da die von Kläger angebotene Pfandsumme mutmaßlich viel zu gering sei und vor einer Übergabe die Frage der Waldecker Investitionen in die Herrschaften geklärt sowie eine Trennung von Eigen- und Pfandbesitz durchgeführt werden müsse. Beklagte bitten, Kläger ab- und an den Landgrafen von Hessen zu verweisen. |
| Entscheidungen: | Zustellung der Klage des Klägers an Vormünder des Beklagten mit Befehl, verpfändete Güter abzutreten oder Einreden vorzubringen 1586 12 08, fol. 402r-403v; Zustellung der Stellungnahme der Vormünder des Beklagten an Kläger 1587 04 04, fol. 433rv; Zusammenfassung der Beratungen im Reichshofrat und im Geheimen Rat sowie der kaiserlichen Entscheidungen in der Auseinandersetzung zwischen Salentin [Graf von Isenburg] Kurfürst von Köln und Otto [IV.] Graf von [Holstein-]Schauenburg um die Auslösung des Vests Recklinghausen 1574-1575, fol. 471r-474v; Protokoll der Beratungen im Reichshofrat im Vorfeld der Entscheidung 1588 01 12 (Einzelvoten), fol. 475r-476v; Kaiserlicher Befehl an Vormünder des Beklagten, verpfändete Güter abzutreten, unter Verwerfung der vorgebrachten Einreden; zugleich Information über kaiserlichen Kommissionsauftrag an Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] 1588 01 12, fol. 477r-480v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] (Güteversuch, sonst Einsetzung des Klägers in die verpfändeten Güter und Rechtsverfahren wegen der noch offenen Fragen) 1588 01 12, fol. 481r-482v |
| Umfang: | fol. 329-494 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1618 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301893 |
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