AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-13 Montfort, Ursula Gräfin von contra Montfort, Johann [VI.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Witwenversorgung, auch Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1600 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-13
Titel:Montfort, Ursula Gräfin von contra Montfort, Johann [VI.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Witwenversorgung, auch Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1600
Darin:Vergleich zwischen Georg [III.], Johann [VI.], Anton und Wolfgang [II.] Grafen von Montfort den Eigentumserben von Haug [XIV.] Graf von Montfort, vertreten durch Rudolf [III.] Graf von Helfenstein[-Wiesensteig], sowie Klägerin und ihrer Tochter, vertreten durch ihre Vormünder, über Begleichung der montfortischen Schulden, vermittelt durch den kaiserlichen und herzoglich-bayerischen Geheimen Rat und Obersten Landhofmeister Ottheinrich Graf von Schwarzenberg, den herzoglich-bayerischen Rat und Pfleger in Landsberg am Lech Schweikart Graf von Helfenstein[-Wiesensteig], Wilhelm [V.] Graf von Zimmern[-Meßkirch], den kaiserlichen Rat Jakob [V.] Truchseß von Waldburg sowie Markus [den Älteren] Fugger [zu Nordendorf, Biberach und Welden] 1587 02 12, fol. 613r-614v; Bericht Rudolfs [III.] Graf von Helfenstein[-Wiesensteig] sowie von Bürgermeistern und Rat der Stadt Ulm als kaiserliche Kommissare 1600 06 06, fol. 616r-619v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Montfort, Ursula Gräfin von, geb. Gräfin von Solms[-Lich], Witwe von Montfort, Ulrich [VI.] Graf von, kaiserlicher Rat
Beklagter/Antragsgegner:Montfort, Johann [VI.] Graf von, für sich und seinen Bruder Wolfgang [II.]
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin beschuldigt Beklagte, die Lehenserben ihres verstorbenen Ehemanns, einen Vergleich von 1587 und weitere Vereinbarungen mit Klägerin nicht eingehalten zu haben. Außerdem sei sie in dem Vergleich von 1587 übervorteilt worden. Nach dem Tod ihrer Tochter Barbara verheiratete Fugger [zu Nordendorf, Biberach und Welden] 1599 erhebt Klägerin Anspruch auf das Erbe ihres verstorbenen Ehemanns. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission, gegebenenfalls gemäß Reichskammergerichtsordnung, Teil 2, tit. 5 (Austrägalkommission), mit der Entscheidung des Streits zu beauftragen. Beklagte legen dar, Klägerin und die Vormünder ihrer Töchter hätten angesichts hoher Schulden auf das Erbe ihres Ehemanns bzw. Vaters verzichtet. Beklagte hätten dieses Erbe angetreten und die Schulden beglichen. Die Rechte aller Beteiligten seien in dem Vergleich von 1587 geregelt worden. Beklagte hätten ihre Verpflichtungen aus dem Vergleich erfüllt. Klägerin habe bekommen, was ihr kraft Heiratsvertrags zustehe, ihrer Tochter Barbara sei eine Mitgift ausgesetzt worden. Beklagte bitten, die von Klägerin erwirkte Kommission zu kassieren und Klägerin ab- bzw. auf den Rechtsweg zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Rudolf [III.] Graf von Helfenstein[-Wiesensteig] sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zur Güte oder rechtlichen Entscheidung 1600 01 31 (Vermerk), fol. 599v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Befehl an Kommissare, Kommission fortzusetzen, Befehl an Beklagte, sich vor Kommission als zuständige Instanz einzulassen) 1600 10 20, fol. 609v; Kaiserlicher Befehl an Rudolf [III.] Graf von Helfenstein[-Wiesensteig] sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als kaiserliche Kommissare, Kommission ungeachtet der Einwände der Beklagten fortzusetzen 1600 11 20, fol. 620r-621v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte, sich vor kaiserlicher Kommission einzulassen 1600 11 20, fol. 622r-623v
Umfang:fol. 596-623; Akten unvollständig, Akten teilweise beschädigt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1630
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301934
 

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