Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 118-2 |
Titel: | Meden, Martin von der contra Stade Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Aufruhrs, auch wegen Beleidigung; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1606 |
Darin: | Notariatsinstrument (Erklärung der Beklagten (1) zu kaiserlicher Ladung) 1606 07 23, fol. 84r-97v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Meden, Martin von der, Ratsmitglied, Bürger der Stadt Stade |
Beklagter/Antragsgegner: | Stade Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Stade Stadt, aufständische Bürger (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte über einen Aufruhr in der Stadt Stade berichtet und Beklagte (2) beschuldigt, ihn bedrängt und beleidigt zu haben. Beklagte (1) hätten ihm gegen Beklagte (2) nicht zu seinem Recht verholfen. Um Beklagte (2) entgegenzukommen, hätten sie Kläger darüber hinaus aus den Verhandlungen zwischen Bürgermeister und Rat auf der einen und der Bürgerschaft der Stadt Stade auf der anderen Seite über die Beilegung des innerstädtischen Konflikts ausgeschlossen. Kläger hatte die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission (1605), später die Ladung der Beklagten und einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), einschlägige Akten einzuschicken und den Vertreter der Beklagten (2) Sylvester Hanne zu inhaftieren, erwirkt. Beklagte (1) erklären, den Konflikt gütlich beilegen zu wollen. Sie bitten, eine kaiserliche Kommission mit entsprechenden Verhandlungen zu beauftragen. Kläger wendet ein, daß eine solche nur zur Vermittlung ermächtigte Kommission weder den innerstädtischen Konflikt beilegen noch ihm zu seinem Recht verhelfen könne. Er bittet, den Kommissaren eine Frist für ihre Bemühungen um einen Vergleich zu setzen und auf der Übersendung der Akten und der Inhaftierung Hannes gemäß kaiserlichem Befehl zu bestehen. Außerdem bittet er, Beklagte (1) unter Androhung von Strafe zu gebieten, Änderungen der Stadtverfassung rückg |
| ängig zu machen und Kläger in alle Ratsgeschäfte einzubeziehen. Beklagte (2) solle geboten werden, Schwurgemeinschaften aufzulösen und Beklagte (1) als ihrer Obrigkeit Gehorsam zu leisten. Kläger erbittet auch einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, auf seine Klageschrift zu antworten und die Litiskontestation zu vollziehen, sollte die Kommission keine Einigung erzielen können. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte (1), auf die Auseinandersetzung zwischen Rat und Bürgerschaft in Stade bezügliche Akten einzuschicken und Sylvester Hanne festzusetzen 1606 05 12, fol. 98rv |
Umfang: | fol. 77-105; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1636 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301946 |
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