AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 120-9 Münster im Gregoriental Stift, Abt contra Colmar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Raubs, Zehnteinkünften, Verwendung von Einkünften; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1634-1635 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dos

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 120-9
Titel:Münster im Gregoriental Stift, Abt contra Colmar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Raubs, Zehnteinkünften, Verwendung von Einkünften; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1634 - 1635
Darin:Urteil des bischöflich-straßburgischen Konsistoriums in Molsheim in Verfahren Münster im Sankt Gregoriental Stift, Abt (Johann Heinrich) contra Beklagte (2) wegen Zehnts in Hessenheim 1624 10 17 (beglaubigte Abschrift), fol. 698r-701v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Münster im Gregoriental Stift, Abt (Gregor)
Beklagter/Antragsgegner:Colmar Stadt, Bürgermeister und Rat; Münster im Elsaß Stadt, Bürgermeister und Rat; Türkheim Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Rathsamhausen, Konrad Theodor von; Rathsamhausen, Johann Michael von (2); Murbach und Luders Stifte, Abt und Konvent (3)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte berichtet, das Kloster sei überfallen und beraubt worden, und Forderungen gegen Beklagte (1) erhoben. Darüber hinaus hatte er Beklagte (2) beschuldigt, den dem Kloster zustehenden Zehnt aus dem Dorf Hessenheim eingezogen zu haben. Er hatte sich außerdem darüber beschwert, sein Amtsvorgänger Johann Heinrich Primbsy, der zugleich Abt von Murbach und Luders gewesen sei, habe Einkünfte des Klosters Münster dazu verwendet, Schulden der beiden Klöster zu begleichen, Güterkäufe zu tätigen und seine Reisekosten nach Wien in Angelegenheiten der beiden Klöster zu decken. Kläger war aufgefordert worden, seine Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Dementsprechend bittet Kläger um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, um die seit längerem bestehenden Konflikte mit Beklagten (1) beizulegen. Darüber hinaus beantragt er die Einsetzung in den Zehnt von Hessenheim bis zum Ende des nach der Appellation der Beklagten (2) gegen ein Urteil des bischöflich-straßburgischen Konsistoriums in Molsheim schwebenden Prozesses. Eine weitere kaiserliche Kommission solle damit beauftragt werden, seine Forderungen gegen Beklagte (3) entgegenzunehmen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Bescheid für Kläger (Verschiebung der Entscheidung über Anträge bis zu erneuter Anrufung des Kaisers) 1634 08 03, fol. 696r-697v
Umfang:fol. 694-705; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1665
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302023
 

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