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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 120-11 Moritz, Michael contra Dransfeldt, Jobst; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme und Zwangsverkaufs wegen Strafzahlung und angeblicher Steuerschulden; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1636 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 120 Mecklenburg, Gronenberg, Mertz, Gail, Romhardt, Tillmann, Maier, Münster, Mallinckrodt, Moritz, 1627-1636 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 120-11 |
Titel: | Moritz, Michael contra Dransfeldt, Jobst; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme und Zwangsverkaufs wegen Strafzahlung und angeblicher Steuerschulden; Antrag auf kaiserliches Mandat |
Entstehungszeitraum: | 1636 |
Darin: | Notariatsinstrument (Appellation des Klägers gegen Beschlagnahme seines Besitzes durch Beklagten (3)) 1636 01 22, fol. 713r-716v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Moritz, Michael, Bürger der Stadt Mühlhausen (Thüringen) |
Beklagter/Antragsgegner: | Dransfeldt, Jobst; Rotscher, Paul; Tilesius, Hieronymus, alle Räte des Konsistoriums in Mühlhausen (Thüringen) (1); Reiß, Hermann von (2); Borlaeus, Christoph (3), beide ehemalige Schultheißen am Stadtgericht in Mühlhausen (Thüringen) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, Beklagte (1) hätten ihn aufgrund eines angeblich gegen ihn ergangenen Urteils (1633) aufgefordert, eine Strafzahlung in Höhe von rund 20 Gulden zu leisten. Darüber hinaus hätten sie behauptet, Kläger sei mit Steuerzahlungen im Rückstand. Unter Hinweis auf beide Außenstände hätten sie die Beschlagnahme des am Neuen Markt gelegenen Hauses und des gesamten Vermögens des Klägers beantragt. Beklagter (2) habe diesem Antrag stattgegeben (1634), Beklagter (3), sein Amtsnachfolger, die Beschlagnahme aufrecht erhalten und das Haus schließlich verkaufen lassen (1635). Kläger bestreitet seine angebliche Verurteilung. Beklagte (1) hätten keine Abschrift des Urteils vorgelegt. Sowohl die Beschlagnahme des Hauses als auch der spätere Verkauf seien erfolgt, ohne daß die angeblichen Zahlungsrückstände offengelegt worden seien und Kläger gehört worden sei. Seine Erklärung, nachgewiesene Zahlungsrückstände begleichen zu wollen, sei nicht beachtet worden. Kläger beschuldigt Beklagte des Raubs. Er beantragt ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, die Zahlungsbefehle zurückzunehmen (Beklagte (1)), die Beschlagnahme aufzuheben (Beklagter (2)) und für die Rückgabe seines Vermögens zu sorgen (Beklagter (3)). Außerdem bittet Kläger um einen kaiserlichen Geleitbrief. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Rat der Stadt Mühlhausen (Thüringen), mit Aufforderung, vorerst nicht gegen Kläger vorzugehen 1636 06 18 (Vermerk), fol. 717v; Kaiserlicher Befehl an Rat der Stadt Mühlhausen (Thüringen), Kläger wieder in seine Güter einzusetzen, sofern Sachlage der Darstellung des Klägers entspreche 1636 07 19, fol. 726r-727v; Kaiserlicher Geleitbrief für Kläger, s.d. Vermerk, fol. 729v |
Umfang: | fol. 708-729 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1666 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302025 |
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