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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-1 Mülach, Sara contra Haas, Martin; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung nach diversen Vorwürfen (u. a. Diebstahl, Ehebruch), 1636-1641 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121 Mülach, Mitthoff, Moltke, Mörsberg, Mithobius, Mertloch, Frankfurt, Mayendorff, Martini, Trier, Mulzer, Mark, Müller, Hildesheim, Michael, Meyer, Moli, Moscherosch, Mergethaler, Monnin, Mayer, Meckel, Oberklee, Mosskopf, Marschall, Schmitt, Mecklenburg, Medicu
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-1 |
Titel: | Mülach, Sara contra Haas, Martin; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung nach diversen Vorwürfen (u. a. Diebstahl, Ehebruch) |
Entstehungszeitraum: | 1636 - 1641 |
Darin: | Dekret des erzbischöflich-salzburgischen Hofgerichts (Ausweisung der Klägerin, Aufrechterhaltung der Beschlagnahme ihres Besitzes) 1636 07 31, fol. 33rv, 60rv; Protokoll des erzbischöflich-salzburgischen Stadtgerichts in Salzburg (Freispruch der Klägerin im Verfahren Reineck, Johann Michael, contra Klägerin wegen entwendeter Wertgegenstände) 1638 05 31, fol. 95rv; Inventar der Habe der Klägerin, erstellt im Auftrag des bischöflich-salzburgischen Hofgerichts 1636 04 05 (Kleidung, Schmuck, Münzen, Geschirr etc.), fol. 17r-20v; Inventar der nach Aussage Johann Michael Reinecks von Johann Grapler und Andreas Widmer entwendeten Güter (Kleidung, Besteck), s.d., fol. 21r-24v; Bericht des Erzbischofs von Salzburg 1637 02 11, fol. 8r-44v (Ausfertigung), 56r-74v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mülach, Sara, Untertanin des Erzbischofs von Salzburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Haas, Martin, erzbischöflich-salzburgischer Vizekanzler (1); Renner, Christoph Jakob, Lic. iur., erzbischöflich-salzburgischer Rat und Syndicus der Stadt Salzburg (2) |
RHR-Agenten: | Klägerin: Schwanauer, Elias, Lic. iur. (1637) |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin führt aus, von dem Studenten Johann Jakob Grapler Kleidungsstücke und Wertgegenstände zur Aufbewahrung übernommen zu haben. Später habe der Grazer Barbier Johann Michael Reineck behauptet, die Sachen seien ihm von Grapler gestohlen worden, und vor Beklagtem (1) ihre Rückgabe gefordert. Beklagter (1) habe Klägerin durch Beklagten (2) verhaften lassen. Es seien, auch wegen anderer Vorwürfe (Diebstahl, Unterschlagung, Ehebruch), strafrechtliche Untersuchungen, z. T. unter Androhung der Folter, gegen Klägerin durchgeführt worden. Ihre Habe sei beschlagnahmt, durchsucht und inventarisiert worden. Anschließend sei Klägerin aus dem Erzstift Salzburg ausgewiesen worden. Klägerin erhebt Einwände gegen das gegen sie durchgeführte Verfahren. Die Untersuchung sei ohne ausreichende Indizien für ihre Schuld eingeleitet worden. Darüber hinaus sei Klägerin ausschließlich von Beklagtem (2) ohne Hinzuziehung weiterer Gerichtspersonen befragt worden. Die Ausweisung der Klägerin sei daher nichtig. Klägerin bittet, die Ausweisung aufzuheben, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an das erzbischöflich-salzburgische Hofgericht sowie an Beklagte (1) und (2), die Akten des Verfahrens mit Stellungnahmen zur Prüfung an den Kaiserhof zu schicken. Später bittet Klägerin zusätzlich um einen kaiserlichen Befehl an den Erzbischof von |
| Salzburg, ihr die gerichtliche Verfolgung ihrer Ansprüche in dem von Reineck angestrengten Zivilverfahren ebenso wie in dem Strafprozeß gegen sie zu ermöglichen und ihr zu diesem Zweck einen Rechtsvertreter zuzuordnen. Außerdem bittet sie, ihren beschlagnahmten Besitz freigeben zu lassen. Klägerin wendet sich auch an die Kaiserin [Maria Anna geborene Prinzessin von Spanien]. Der Erzbischof von Salzburg berichtet, es hätten ausreichende Indizien für die Eröffnung eines Strafprozesses gegen Klägerin vorgelegen. Insbesondere der notorisch schlechte Ruf der Klägerin (Gotteslästerung, Glückspiel, Unzucht, Pferdehandel) sowie die Bekanntschaft mit dem inzwischen von der Universität verwiesenen Grapler seien dabei zu berücksichtigen gewesen. Die Ausweisung sei nicht wegen des von Reineck angezeigten Diebstahls, sondern wegen des Ehebruchs mit Grapler erfolgt, den Klägerin gestanden habe. Die Habe der Klägerin sei größtenteils auf Ansuchen des erzbischöflich-salzburgischen Erbschenks Alexander Freiherr von Thurn [und Taxis] beschlagnahmt worden, der den Ehemann der Klägerin Hans Christoph, seinen ehemaligen Salzburger Verwalter, der Unregelmäßigkeiten in seiner Amtsführung beschuldigt habe. Der Erzbischof bittet, Klägerin zu bestrafen und abzuweisen oder, falls ihr Fall geprüft werden sollte, inhaftieren zu lassen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an Erzbischof von Salzburg, Klägerin Rechtsweg zu eröffnen und ihren Besitz gegen Kaution freizugeben oder über die Sachlage zu berichten 1636 11 20, als Befehl wiederholt 1640 08 13, wiederholt 1641 06 20, fol. 6r-7v (Konzept) und 54r-55v, 100r-101v, 109r-110v; Zustellung des Berichts des Erzbischofs von Salzburg an Klägerin 1637 08 18 (Vermerk), fol. 11v; Kaiserlicher Befehl an Erzbischof von Salzburg, sein Hofgericht anzuweisen, Verfahrensmängel im Prozeß gegen Klägerin zu prüfen und korrektes Verfahren gemäß Peinlicher Halsgerichtsordnung gegen sie durchzuführen, zugleich Bestätigung des Ausweisungsdekrets 1637 11 19, fol. 75r-76v; Kaiserlicher Geleitbrief für Klägerin 1637 11 19, fol. 77r-78v (Konzept), 79r-82v, 83r-84v, 92r-93v; Kaiserliche Aufforderung an Erzbischof von Salzburg, Klägerin Rechtsvertreter zuordnen zu lassen und ihr den Rechtsweg zu eröffnen 1637 12 11, fol. 87r-88v (Konzept), 89rv, 94rv |
Umfang: | fol. 1-115; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1671 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302028 |
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