AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-10 Meyendorff, Andreas von contra Magdeburg Erzstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs, 1649 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-10
Titel:Meyendorff, Andreas von contra Magdeburg Erzstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs
Entstehungszeitraum:1649
Darin:Schutzbrief und Salva guardia Kaiser Rudolfs II. für die Vettern Gebhard und Kurt von Meyendorff sowie deren Familien und Erben 1594 07 07 (beglaubigte Abschrift), fol. 270r-275v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagte 1647 11 13 (beglaubigte Abschrift), fol. 276r-283v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meyendorff, Andreas von
Beklagter/Antragsgegner:Magdeburg Erzstift, Administrator (1); Magdeburg Erzstift, Dekan und Domkapitel (2); Magdeburg Erzstift, Regierung (3); Struve, Barthold, erzbischöflich-magdeburgischer Vollstreckungskommissar (4)
RHR-Agenten:Kläger: Schrimpf, Jonas (1649)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legt dar, mit Beklagten (2) wegen einer Schuldforderung gegen den verstorbenen Vater des Klägers einen Vergleich geschlossen zu haben, der von Seiten des Klägers allerdings an die Bedingung geknüpft gewesen sei, daß Beklagter (2) das Original der Schuldurkunde vorlegten. Obwohl sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen seien, hätten Beklagte (2) die Vollstreckung des Vergleichs eingeleitet. Kläger habe dagegen an das Reichskammergericht appelliert, wo ein entsprechender Prozeß eröffnet worden sei. Beklagte hätten die Vollstreckung trotzdem fortsetzen lassen. Außerdem hätten sie die Inhaftierung des Klägers veranlaßt. Damit hätten Beklagte gegen einen kaiserlichen Schutzbrief des Klägers verstoßen. Die Bestrafung dieses Vergehens sei Sache des Kaisers. Klägers bittet, Beklagte zu laden und zu der in dem kaiserlichen Schutzbrief für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen. Außerdem beantragt er einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihn nicht an der Fortführung des Prozesses am RKG zu hindern. Darüber hinaus bittet er um die Erneuerung des Schutzbriefs unter Berücksichtigung einer präzisierenden Formulierung.
Entscheidungen:Weisung des Klägers an RKG (Rechtshängigkeit) 1649 05 20 (Vermerk), fol. 269v
Umfang:fol. 266-283
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1679
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302037
 

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