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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-28 Moscherosch [von Wisselsheim], Ludwig [Ernst] von contra Hanau, [Johann Reinhard III.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Schenkung an und Forderungen von Johann Michael Moscherosch, 1721- (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121 Mülach, Mitthoff, Moltke, Mörsberg, Mithobius, Mertloch, Frankfurt, Mayendorff, Martini, Trier, Mulzer, Mark, Müller, Hildesheim, Michael, Meyer, Moli, Moscherosch, Mergethaler, Monnin, Mayer, Meckel, Oberklee, Mosskopf, Marschall, Schmitt, Mecklenburg, Medicu
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-28 |
Titel: | Moscherosch [von Wisselsheim], Ludwig [Ernst] von contra Hanau, [Johann Reinhard III.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Schenkung an und Forderungen von Johann Michael Moscherosch |
Entstehungszeitraum: | nach 1721 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Moscherosch [von Wisselsheim], Ludwig [Ernst] von, Priester, gekrönter Jurist und Theologe |
Beklagter/Antragsgegner: | Hanau, [Johann Reinhard III.] Graf von (1); Hanau, gräfliche Regierung (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, der verstorbene Friedrich Kasimir Graf von Hanau[-Lichtenberg] habe eine Schenkung zugunsten des Großvaters des Klägers Johann Michael Moscherosch in Anerkennung von dessen Diensten als gräflich-hanauischer Rat getätigt. Darüber hinaus sei der Graf dem Großvater des Antragstellers Geld schuldig geblieben. Der Vater des Antragstellers habe deswegen vor dem Reichshofrat geklagt und einen kaiserlichen Zahlungsbefehl erwirkt. Beklagte (2) hätten ihn daraufhin inhaftiert. Außerdem hätten sie verhindert, daß Kläger ein zu seinen Gunsten resigniertes Kanonikat in Neuweiler habe antreten können. Kläger bittet, dem Reichshofrat gegenüber die Fortsetzung des Prozesses wegen der beiden Forderungen anzuordnen. Beklagten solle in einem kaiserlichen Zahlungsbefehl geboten werden, die Ansprüche des Klägers zu begleichen. Darüber hinaus solle Beklagten befohlen werden, die Einkünfte aus dem Kanonikat in Neuweiler an Kläger auszuzahlen und Schadensersatz zu leisten. Beklagte sollten auch angewiesen werden, beleidigende Äußerungen über Kläger zu widerrufen und wegen Verletzung eines kaiserlichen Privilegs für den Vater des Klägers und dessen Nachkommen eine Strafzahlung zu leisten. |
Bemerkungen: | Akten des Verfahrens Moscherosch contra Hanau, 1661-1732: HHStA, RHR, Denegata antiqua K. 466 |
Umfang: | fol. 505-510; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302055 |
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