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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 122-8 Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg lassen durch ihre Gesandten zum Reichstag 1570 an ein Darlehen in Höhe von 20.000 Gulden erinnern, das sie dem Kaiser 1567 gewährt hätten, 1570-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Ko
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 122 Erick, Nassau, Hessen, Nordhausen, Northeim, Nurenberg, Bemelberg, Nürnberg, Neuenahr, Nauwe, Nothafft, Neuneck, 1535-1580 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 122-8 |
Titel: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg lassen durch ihre Gesandten zum Reichstag 1570 an ein Darlehen in Höhe von 20.000 Gulden erinnern, das sie dem Kaiser 1567 gewährt hätten |
Entstehungszeitraum: | 1570 - 1571 |
Darin: | Quittung und Schuldurkunde des Reichspfennigmeisters Damian von Sebottendorf über 20.000 Gulden zugunsten der Antragsteller 1567 04 29, fol. 422r-423v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg lassen durch ihre Gesandten zum Reichstag 1570 an ein Darlehen in Höhe von 20.000 Gulden erinnern, das sie dem Kaiser 1567 gewährt hätten. Das Geld sei dem Reichspfennigmeister übergeben und an den Kurfürsten von Sachsen als damaligem kaiserlichen Generaloberst zur Deckung seiner Auslagen für die militärische Operation gegen Gotha weitergeleitet worden. In der Schuldurkunde des Reichspfennigmeisters sei eine Rückzahlung des Darlehens zuzüglich von Zinsen in Höhe von acht Prozent aus Reichssteuern des kommenden Jahrs zugesagt worden. Die Stadt Nürnberg habe eine entsprechende Rückzahlung erhalten, das Geld aber gemäß einer kaiserlichen Bitte erneut an den Kurfürsten von Sachsen zur Begleichung von Verbindlichkeiten weitergeleitet. Der Kurfürst habe entgegen seiner Zusage keine Schuldurkunde ausgestellt. Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg bemühen sich um eine Rückzahlung des gesamten Darlehens einschließlich von Zinsen in Höhe von fünf Prozent durch den Kurfürsten von Sachsen statt aus rückständigen Reichssteuern des Herzogtums Sachsen-Gotha. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Dekret an Gesandte der Stadt Nürnberg (Weiterleitung eines Schriftsatzes an Reichstagsgesandte Augusts Kurfürst von Sachsen mit kaiserlichem Vermittlungsvorschlag) 1570 11 06, fol. 435rv; Kaiserlicher Befehl an [Heinrich (?)] von Starhemberg, von Kolowrat und Dr. [Thimoteus] Jung als kaiserliche Kommissare, bei der Einräumung der dem Kurfürsten von Sachsen im Zusammenhang mit der Militäroperation gegen Gotha verpfändeten Ämter Zinsforderung der Stadt Nürnberg zu berücksichtigen 1571 01 29, fol. 436r-437v; Kaiserliches Dekret für Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg (kaiserliches Schreiben an Kurfürst von Sachsen, gegebenenfalls Befehl an Reichspfennigmeister Damian von Sebottendorf, für vorrangige Begleichung einer Restforderung der Stadt in Höhe von 10.000 Gulden zuzüglich Zinsen aus eingehenden Reichssteuern zu sorgen) 1571 04 25, fol. 440rv |
Umfang: | fol. 414-440 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302080 |
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