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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-3 Nordhausen Stadt, Rat; Bitte um kaiserliche Vermittlung wegen Schuldforderungen gegen Grafen von Stolberg; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1591 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124 Nippenburg, Nassau, Nordhausen, Neerhoff, Neipperg, Nürnberg, Brandenburg, Stargard, Nördlingen, Oettingen, Neunkircher, Neuhaus, Neidhart, Niemann, Neuburg, Niedheimer, Neubronner, Mosmüller, Neuhaus, 1590-1630 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-3 |
Titel: | Nordhausen Stadt, Rat; Bitte um kaiserliche Vermittlung wegen Schuldforderungen gegen Grafen von Stolberg; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1591 |
Darin: | Bericht Wolfgangs [Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von Mainz (Zahlungen an Grafen von Stolberg) 1590 08 17, fol. 40r-41v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nordhausen Stadt, Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller beziehen sich auf einen Bericht des kaiserlichen Gesandten Dr. iur. Joachim Wahl, der mit ihnen wegen einer Bürgschaft für den Kaiser verhandelt habe. Wahl habe berichtet, die Grafen von Stolberg hätten abgestritten, daß Antragsteller bzw. verschiedene städtische Institutionen Schuldforderungen gegen sie erheben könnten. So lange die Grafen ihre Zahlungsverpflichtung leugneten, sei es Antragsteller nicht möglich, die Bezahlung ihrer Forderungen aus Geldern, die der Kurfürst von Mainz den Grafen von Stolberg versprochen habe, zu erwirken. Antragsteller weisen die Einreden der Grafen (insbesondere das Gut Himmelgarten betreffend) zurück. Sie berufen sich auf die Schuldurkunden, die sie Wahl vorgelegt hätten. Es handle sich um unbestrittene Schulden (debita liquida). Antragsteller bitten, Wahl zum kaiserlichen Kommissar zu ernennen und zu beauftragen, eine Abrechnung zwischen Antragsteller und den Grafen von Stolberg über die gegenseitigen Forderungen durchzuführen. Darüber hinaus solle sich Wahl beim Kurfürsten von Mainz dafür verwenden, einen Teil der den Grafen von Stolberg zugesagten Gelder in Höhe der Forderung der Antragsteller vorläufig nicht an die Grafen auszuzahlen. Sobald ihre Forderungen gegen die Grafen von Stolberg beglichen seien, könnten Antragsteller die Bürgschaft für den Kaiser über |
| nehmen, sofern die Summe von künftig fälligen Reichssteuern abgezogen werde. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Bescheid an Antragsteller (Weisung an [Wolfgang Kämmerer von Worms gen. Dalberg] Kurfürst von Mainz) 1591 03 18, fol. 54rv |
Umfang: | fol. 32-54 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1621 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302108 |
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