AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-9 Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat;, 1599 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-9
Titel:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat;
Entstehungszeitraum:1599
Darin:Vergleich zwischen Friedrich [V.] Burggraf von Nürnberg und Stadt Nürnberg, vermittelt durch Friedrich Herzog von Bayern[-Landshut] (Zoll, Geleit) 1386 [08 30], fol. 187r-190v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Georg Friedrich [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] (Freilassung von Inhaftierten, Aufhebung der Handelssperre) 1598 12 02, fol. 191r-202v; Zusammenstellung der Übergriffe auf Rechte der Stadt Nürnberg durch Amtleute Georg Friedrichs [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach], s.d., fol. 203r-224v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Angesichts von möglicherweise auch den Kaiser erreichenden Gerüchten über die Vorgänge rund um Nürnberg im November und Dezember 1598 legen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg ihre Sicht der Ereignisse dar. Nach der Verhaftung von zwei Mitgliedern einer markgräflich-brandenburgischen Patrouille durch Beauftragte der Stadt habe Georg Friedrich [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] seine Amtsträger angewiesen, Nürnberger Bürger, die auf seinem Territorium angetroffen würden, zu verhaften und Warenlieferungen - insbesondere Lebensmittel - nach Nürnberg zu beschlagnahmen. Infolge dessen seien mehrere Bürger inhaftiert und zahlreiche Fuhrleute gezwungen worden, ihre beladenen Wägen stehenzulassen. Die Ereignisse reihten sich in eine Kette von Übergriffen auf das Geleitrecht der Stadt ein (Überfälle auf Reisende durch markgräflich-brandenburgische Patrouillen rund um die Stadt). Die Stadt sei gezwungen gewesen, ihrerseits Patrouillen einzurichten. Sollten die Übergriffe andauern, müßten weitere Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem könne die Stadt in diesem Fall möglicherweise ihre Beiträge zu den Reichssteuern nicht mehr entrichten.
Umfang:fol. 179-224
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1629
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302114
 

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