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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-17 Nisy, Jobst; Bitte um kaiserliche Intervention in Hexenprozeß in Köln; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125 Nerhoff, Neuß, Nerlich, Nördlingen, Nomi, Neuhaus, Nassau,, Wien, Klosterneuburg, Nießer, Neustift, Nöltl, Neuneck, Neuburger, Nisy, Neipperg, Frenswegen, Hessen-Kassel, Nonnberg, Neubronner, Neuhof, Nagel, Neuff, Nyz, Nixdorf, Nentwich, Nußdorf, 1616-1712 (Ka
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-17 |
Titel: | Nisy, Jobst; Bitte um kaiserliche Intervention in Hexenprozeß in Köln; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1630 |
Darin: | Ladung des Antragstellers durch kurfürstlich-trierisches Hochgericht in Strafsachen in Bernkastel 1630 05 25, fol. 589r-590v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nisy, Jobst, aus Neumagen |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller legt dar, er sei, als er sich auf einer Reise in Köln aufgehalten habe, wegen Hexerei inhaftiert worden. Die Inhaftierung sei vom kurfürstlich-trierischen Ausschuß in Neumagen veranlaßt worden. Der Rat der Stadt Köln habe einen Prozeß gegen ihn eröffnet, der nicht weitergeführt werden könne, da der Ausschuß nicht bereit gewesen sei, die Anklage gegen Antragsteller offen- und Beweismittel vorzulegen. Statt dessen habe der Ausschuß Antragsteller durch das kurfürstlich-trierische Hochgericht in Strafsachen in Bernkastel laden lassen und für den Fall seines Nichterscheinens die Beschlagnahme seines gesamten Besitzes angedroht. Der Kölner Rat sei nicht bereit, Antragsteller nach Bernkastel zu überstellen, da er gemäß dem Grundsatz der Prävention die Zuständigkeit für das Verfahren beanspruche. Antragsteller bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Durchführung eines Verfahrens gegen ihn zu beauftragen, damit er sich trotz der umstrittenen Zuständigkeit gegen die Anklage verteidigen könne. |
Umfang: | fol. 585-592 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1660 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302151 |
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