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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 126-20 Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von contra Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Konfiskation nach Majestätsbeleidigung, Lehensfolge, Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1553-1566 (Akt (Sammelakt, Grundzl.,
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 126 Schrynmecher, Östelberg, Oldendorp, Obermayr, Öder, Ochsenstein, Offner, Odenheim, Osterberg, Oberschönenfeld, Oberge, Oldenkirchen, Overhaben, Ortel, Oettingen, Österreich, Haug, 15. Jh.-1566 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 126-20 |
Titel: | Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von contra Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Konfiskation nach Majestätsbeleidigung, Lehensfolge, Erbschaft; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1553 - 1566 |
Darin: | Testament Joachims Graf von Oettingen 1491 [11 10] (beglaubigte Abschrift), fol. 367r-368v; Anordnung der kaiserlichen Kommissare Dr. Viglius Aytta van Zwichem und Dr. Heinrich Hase [von Lauffen] in Streit zwischen Wolfgang [II.] Graf von Oettingen[-Oettingen] und Beklagtem 1548 09 02, fol. 208r-209v; Bestätigung eines Vergleichs wegen Erbteilung zwischen Wolfgang [II.] Graf von Oettingen[-Oettingen] sowie Kläger (3) auf der einen und Beklagtem auf der anderen Seite durch Kaiser Karl V. 1550 08 23 (Transumt), fol. 246r-251v; Notariatsinstrument (Testament des Klägers (1)) 1557 05 10, fol. 559r-566v; Schreiben des Klägers (2) an Gegner des Kaisers im Schmalkaldischen Krieg, s.d., fol. 262r-267v; Verpflichtungserklärung des Beklagten gegenüber Albrecht Markgraf von Brandenburg und seinen Anhängern 1552 03 31, fol. 210r-211v, 582rv; Schreiben Kaiser Karls V. an Untertanen der Grafschaft Oettingen (Kassation von Verpflichtungen gegenüber den Gegnern des Kaisers, Aufforderung zu Gehorsam) 1552 07 26, fol. 256r-257v; Kommissionsauftrag Kaiser Karls V. an Gunther Graf von Schwarzburg (Wiedereinsetzung des Beklagten in seine von Gegnern des Kaisers eingenommenen Güter) 1552 08 27, fol. 254r-255v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Ingolstadt, s.d., fol. 386r-431v; Gutachten von Dr. iur. Georg Gienger, D |
| r. iur. Philipp Gundelius, Dr. iur. Georg Eder und Dr. iur. Stefan Hauptmann, Mitglieder der Universität Wien 1559, fol. 498r-520v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von (1), später Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von (2), für sich und seine drei jüngeren Brüder (Wilhelm, Karl Ludwig, Lot), Söhne des Klägers (1) (3) |
Beklagter/Antragsgegner: | Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von, Sohn des Klägers (1), Bruder der Kläger (2) und (3) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) hatte Beklagten beschuldigt, Güter nicht freizugeben, die wegen der Teilnahme des Klägers (1) am Schmalkaldischen Krieg auf der Seite der Gegner des Kaisers vom Reichsoberhaupt konfisziert worden und in den Besitz des Beklagten gelangt seien. Beklagter sei zu der Herausgabe verpflichtet, da Kläger (1) durch den Passauer Vertrag von 1552, zusätzlich durch eine spezielle kaiserliche Erklärung, vom Kaiser ausgesöhnt worden sei. Außerdem habe der Kaiser Beklagten mehrfach aufgefordert, das fragliche Territorium an Kläger (1) zu übertragen. Darüber hinaus hatte Kläger (1) nach dem Tod von Martin Graf von Oettingen Anspruch auf die Hälfte der Grafschaft Oettingen erhoben. Martin sei gestorben, ohne männliche Erben zu hinterlassen. Kläger (1) sei der älteste und engste Verwandte Martins und daher kraft Lehensrechts zur Nachfolge berechtigt. Kaiser Karl V. hatte kaiserliche Kommissionen eingesetzt, um einen Vergleich zwischen den Parteien zu vermitteln. Später hatte er König Ferdinand gebeten, für die Regelung der Auseinandersetzung zu sorgen. Nach dem Scheitern von Güteverhandlungen am Rand des Reichstags von 1555 hatte Ferdinand einen summarischen Prozeß zwischen den Parteien durchführen lassen. In seiner Klageschrift besteht Kläger (1) auf der Verpflichtung des Beklagten, sowohl die konfiszierten Güter als |
| auch das Erbe Martins Graf von Oettingen an ihn zu übertragen. Er bittet um ein entsprechendes Urteil. Beklagter wendet ein, daß sich die Verpflichtung zur Herausgabe nur auf diejenigen Güter beziehe, über die vom Kaiser zwischen Konfiskation und Aussöhnung nicht anderweitig verfügt worden sei. Der Kaiser habe das Territorium des Klägers (1) aber zum großen Teil an Beklagten übertragen, um ihn für seine Treue zu belohnen und für den dadurch erlittenen Schaden zu entschädigen. Diese Verfügungen seien nach dem Passauer Vertrag durch die Einsetzung des Beklagten in die Güter bestätigt worden und könnten daher nicht durch die Aussöhnung des Klägers (1) aufgehoben werden. Die nicht von einer Neuvergabe betroffenen Güter sei Beklagter an Kläger (1) herauszugeben bereit, sofern Vorkehrungen zum Erhalt des katholischen Glaubens getroffen würden. Bezüglich des Erbes Martins Graf von Oettingen beruft sich Beklagter auf ein Testament des verstorbenen Grafen. Martin habe seinen Anteil an der Grafschaft Oettingen an Beklagten, seinen Schwiegersohn, bzw. dessen Nachkommen vererbt. Das Testament sei von den betroffenen Lehensherren einschließlich des Kaisers bestätigt worden. Beklagter bittet, Kläger (1) abzuweisen. Nach dem Tod des Klägers (1) nimmt Kläger (2), zugleich im Namen der Kläger (3), das Verfahren wieder auf. Es w |
| ird erneut ein summarischer Prozeß durchgeführt. Das 1563 gesprochene Urteil verpflichtet Beklagten, die umstrittenen Güter an Kläger (2) abzutreten und die Hälfte eines bei Pforzheimer Gläubigern aufgenommenen Kredits in Höhe von 8.000 Gulden zurückzuzahlen. Im Gegenzug solle Kläger (2) Beklagtem Aufwendungen für Baumaßnahmen in der Stadt Oettingen und am Oettinger Schloß erstatten. Nach dem Urteil bittet Beklagter, eine kaiserliche Kommission einzusetzen, die die Höhe der Erstattung schätzen und einen Vergleich zwischen den Parteien über die Zahlung herbeiführen solle. Andernfalls müsse die Frage durch Urteil entschieden werden. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben an Kläger (1) (Abweisung einer Appellation des Beklagten, erneuter Güteversuch durch kaiserliche Kommission) 1553 08 08, fol. 365r-366v (beglaubigte Abschrift); Kaiserliches Schreiben an Beklagten (Abweisung seiner Appellation, erneuter Güteversuch durch kaiserliche Kommission) 1553 08 08, fol. 206r-207v, 361r-362v, 363r-364v; Königliche Ladung des Klägers (1) (summarischer Prozeß) 1555 12 06, fol. 163r-164v (Konzept), 165r-166v; Königliche Ladung des Beklagten (summarischer Prozeß) 1555 12 06, fol. 167r-168v; Königliches Schreiben an Kläger (1) (Verlängerung der Fristen innerhalb des summarischen Prozesses) 1556 01 29, fol. 173r-174v; Königliches Schreiben an Beklagten (Verlängerung der Fristen innerhalb des summarischen Prozesses) 1556 01 29, fol. 175r-176v; Königliche Ladung des Beklagten, zugleich Aufforderung, auf Steuerforderung an Untertanen der Grafschaft zu verzichten 1556 10 07, fol. 472rv; Königlicher Bescheid an die Parteien (Ankündigung einer Entscheidung, Befehl, inzwischen nicht gewaltsam vorzugehen) 1557 03 16, fol. 476r-479v, 480r-481v; Königlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Eichstätt und Albrecht [V.] Herzog von Bayern zur Güte oder zur rechtlichen Entscheidung (Beschwerde des Beklagten über Verletzung eines Vergleichs zwischen ihm und Kläger (3) von 1550) 1557 11 |
| 20, Auftrag erneuert und erweitert 1558 07 11 (Vermerk), fol. 489r-490v, 491v; Aufsuchen von Vorakten, Information des Beklagten über Termin für Vergleichsverhandlungen (Belehnungsantrag des Klägers (2)) 1559 [.] (Vermerk), fol. 493v; Weiterleitung einer Stellungnahme des Beklagten an vormals mit dem Fall befaßte Juristen zur Begutachtung, s.d. Vermerk auf Stellungnahme präs. 1559 06 07, fol. 567v; Weiterleitung der erneuten Bitte des Beklagten um Urteil an Reichsvizekanzler Georg Sigmund Seld zur Begutachtung 1560 07 24 (Vermerk), fol. 586v; Weiterleitung eines Antrags des Beklagten an Kläger (2) zur Stellungnahme (kaiserliche Kommission) 1563 12 14, fol. 592v |
Bemerkungen: | Akten aus K. 127 in K. 126 umgelegt |
Umfang: | fol. 100-595; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1596 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302233 |
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