Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 127-8 |
Titel: | Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von contra Neresheim Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Haftung aus Bürgschaft; Antrag auf kaiserliches Mandat |
Entstehungszeitraum: | 1560 - 1561 |
Darin: | Schuldurkunde Ludwigs [XV.] Graf von Oettingen über 548 Gulden zugunsten des Abts des Klosters Neresheim 1544 08 02, fol. 113r-114v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Oettingen[-Oettingen], Ludwig [XVI.] Graf von |
Beklagter/Antragsgegner: | Neresheim Stift, Abt; als Intervenient: Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von, Schutzherr des Klosters |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, er habe Beklagten 1552 einen Kredit der herzoglich-württembergischen Verwalter des Stifts Sindelfingen in Höhe von 6.000 Gulden vermittelt. Kläger habe für die Rückzahlung des Darlehens gebürgt (Überbürgschaft) und eine Schadloserklärung des Beklagten erhalten. Beklagter habe das Geld für Zahlungen an die kriegführenden Fürsten Moritz Kurfürst von Sachsen und Albrecht [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] benötigt und so die Zerstörung des Klosters abwenden können. Später habe Beklagter bei Kaiser Karl V. die Kassation von Schuldurkunden, die während des Feldzugs der Gegner des Kaisers erpreßt worden seien, erwirkt. Vor diesem Hintergrund habe er die Rückzahlung des Kredits an Beauftragte von Christoph Herzog von Württemberg abgelehnt, die daraufhin Kläger als Bürgen in Anspruch genommen hätten. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, den Kredit zurückzuzahlen, die fälligen Zinsen zu begleichen und Kläger aus der Bürgschaft zu entlassen. Beklagter verweist zu seiner Rechtfertigung auf eine Stellungnahme des Intervenienten (fehlt). Darüber hinaus beschuldigt er Kläger, ein Darlehen des Klosters in Höhe von rund 550 Gulden aus dem Jahr 1544 nicht zurückgezahlt und keine Zinsen entrichtet zu haben. Beklagter bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Kläger, seine Forderung zu be |
| gleichen und entwendete Kultgegenstände zurückzugeben. |
Entscheidungen: | Zustellung der Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1560 05 26 (Vermerk), fol. 115v; Zustellung der Klage des Klägers an Beklagten und Intervenienten 1561 12 11 (Vermerk), fol. 119v |
Umfang: | fol. 112-119; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1591 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302242 |
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