AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 129-33 Wißberg, Hans Adam contra Freudenberg, Christoph von; Auseinandersetzung um Gerichtsbarkeit in der Hofmark Kirchenödenhart, 1547 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 129-33
Titel:Wißberg, Hans Adam contra Freudenberg, Christoph von; Auseinandersetzung um Gerichtsbarkeit in der Hofmark Kirchenödenhart
Entstehungszeitraum:1547

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Wißberg, Hans Adam, Landrichter zu Velburg und Winckel sowie Pfleger zu Sulzbach
Beklagter/Antragsgegner:Freudenberg, Christoph von, Landrichter zu Burglengenfeld
Gegenstand - Beschreibung:Kläger suppliziert als Inhaber der Hofmark im Dorf Kirchenödenhart um Entlassung zweier seiner Bauern aus dem Arrest des Beklagten Damit habe sich dieser, obwohl die niedere Gerichtsbarkeit in Bayern und der Oberpfalz nach Gewohnheitsrecht dem Hofmarksherrn zukomme, in das Verfahren wegen eines Brandes in Kirchenödenhart eingemischt, der im Haus des Bauern Haimer [?] Widmann ausgebrochen sei. Der daraufhin vom Reichshofrat um Bericht angeschriebene Neuburger Statthalter Georg Zorn von Bulach legt dar, Widmann sei aus Furcht vor unrechtmäßiger Behandlung aus seinem Heimatdorf entwichen und habe sich an Beklagten gewandt. Auf Befehl des Landschaftsausschusses habe dieser daraufhin zwei Kirchenödenharter Bauern festsetzen lassen, um die Aufhebung des von Kläger über Widmans Kornvorräte verhängten Arrests zu erzwingen. Zudem sei Widmann zwar in der Hofmark des Klägers ansässig gewesen, habe jedoch auf fürstlichem Grund gelebt, weshalb er der Jurisdiktion des Landgerichts Burglengenfeld unterstünde. Zorn beantragt daher, die klägerische Supplik zurückzuweisen.
Entscheidungen:Wißbergs Supplik soll dem Neuburger Statthalter mit Befehl um Bericht zugestellt werden 1547 11 13 (Vermerk), fol. 149v.
Bemerkungen:Ursprünglich Teil einer unter „Pfalz-Neuburg Sequestration“ rubrizierten Akte.
Umfang:fol. 147-161
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1577
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302322
 

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