AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-5 Baumgarten, Anna von contra Stotzingen, Hans von; Reichsanschlag, Lehen und Privilegien der Freiherren von Baumgarten, 1574-1583 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-5
Titel:Baumgarten, Anna von contra Stotzingen, Hans von; Reichsanschlag, Lehen und Privilegien der Freiherren von Baumgarten
Entstehungszeitraum:1574 - 1583
Darin:Verzeichnis der ausstehenden Beiträge der Antragstellerin zum Reichsanschlag, s.d., fol. 177r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Baumgarten, Anna von, Witwe von Hans Georg von Baumgarten
Beklagter/Antragsgegner:Stotzingen, Hans von
Gegenstand - Beschreibung:In diversen Suppliken bittet Antragstellerin 1574, den gegen sie am Reichskammergericht anhängigen fiskalischen Prozess niederzuschlagen und ihren Reichsanschlag zu senken, da ihre noch unmündigen Söhne Hans Ernst und Ferdinand die Reichslehen der Familie nicht mehr innehätten. So sei die Herrschaft Hohenschwangau unter Bruch des Lehensrechts durch den bayerischen Herzog eingezogen worden, während die Gläubiger ihres verstorbenen Mannes unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihr Wittum Bach an sich gebracht und an Sebastian Schenk von Stauffenberg weiterverkauft hätten. Ferner klagt Antragstellerin über Eingriffe Erzherzog Ferdinands und der Regierung zu Tirol in die Jurisdiktion der Güter Erbach und Donaurieden sowie über Hans von Stotzingen, der sich dreier Höfe in dem zur Herrschaft Erbach gehörigen Flecken Tellmassingen bemächtigt habe, worüber am Reichskammergericht ein Prozess anhängig sei. Anstatt jedoch das Urteil abzuwarten, habe Stotzingen den Bauern gewaltsam einen Untertaneneid abgepresst, ohne dass Antragstellerin bei der um Hilfe angerufenen Tiroler Regierung Unterstützung erfahre. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die dem Hause Österreich geleisteten Dienste möge der Kaiser die Reichslehen ihres verstorbenen Mannes neuerlich an ihre Söhne verleihen, die damit verbundenen Privilegien bes
tätigen, Antragstellerin einen kaiserlichen Schutz- und Schirmbrief ausfertigen sowie einen Tutor für ihre Söhne bestellen. Ferner bittet Antragstellerin, den Gläubigern zu befehlen, eine in Biberach hinterlegte Summe Geldes anzunehmen und Antragsteller im Gegenzug verpfändetes Silbergeschirr und andere Kleinodien auszuhändigen. Hinsichtlich des Reichsanschlages berichtet daraufhin der Fiskal am Reichskammergericht, dieser sei 1555 für die Gebrüder Hans Georg und David von Baumgarten anlässlich der Erlangung der Reichsstandschaft auf monatlich fünf Berittene und 20 Mann zu Fuß sowie auf jährlich 35 Gulden als Beitrag zum Unterhalt des Reichskammergericht festgelegt worden. Zwischen 1555 und 1559 hätten die Gebrüder diese Abgaben auch geleistet. 1567 sei der Anschlag für den in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Hans Georg schließlich auf einen Berittenen und zwei Mann zu Fuß gesenkt worden, was dieser eigenmächtig auf die bereits im Vorjahr beschlossene Türkenhilfe ausgedehnt habe. Die Aufstellung eines Anschlages für seinen Bruder David sei schließlich vollständig unterblieben, da dieser alle seine Reichslehen verloren habe. Hans Georgs Witwe sei mittlerweile 1.517 Gulden schuldig und habe 1572 lediglich 100 Gulden zum Unterhalt des Reichskammergerichts abbezahlt. Der Antragstellerin wird daraufhin mitge
teilt, dass der fiskalische Prozess weiter betrieben werde. Hinsichtlich der Gläubiger ihres verstorbenen Mannes wird unter Bezugnahme auf einen Bericht des Rates der Stadt Augsburg mitgeteilt, dass sich die Gläubiger zu einer Aushändigung des Silbergeschirrs bereiterklärt hätten, sofern Antragstellerin die ausstehende Schuld begliche und ihre Appellationsklage am Reichskammergericht zurückziehe. Eine Belehnung ihrer Söhne mit den Reichslehen ihres verstorbenen Mannes sowie eine Bestätigung seiner Privilegien kämen zur Zeit nicht in Betracht, während man hinsichtlich der Klage über Hans von Stotzingen noch dessen Bericht abwarten wolle. 1583 bittet Antragstellerin um die Beauftragung der Stadt Biberach mit einer Kommission, um im Streit mit Stotzingen eine Entscheidung herbeizuführen.
Entscheidungen:An Antragstellerin: Ablehnung der Bitte um neuerliche Belehnung, Information über Angebot der Gläubiger und über Schreiben an Hans von Stotzingen, 1574 11 17 (Konzept), fol. 201r-203r.
Umfang:fol. 169-207
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1613
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302367
 

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