AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-16 Bayr, Vincenz contra Anselm zum Stern; Gesuch um Inhibitionsbefehl an die Stadt Frankfurt in einer Auseinandersetzung über Zinsnahme, 1578 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-16
Titel:Bayr, Vincenz contra Anselm zum Stern; Gesuch um Inhibitionsbefehl an die Stadt Frankfurt in einer Auseinandersetzung über Zinsnahme
Entstehungszeitraum:1578
Darin:Kaiser Maximilian an den Kurfürsten von Köln und an die Stadt Frankfurt: Die zwischen den Juden Anselm zum Stern und Beyfuß an der Pforten sowie Arnold Pastor rechtmäßig getroffenen Vereinbarungen könnten zwar nicht kassiert werden, doch sollten Adressaten prüfen, inwiefern die Juden entgegen den Reichskonstitutionen möglicherweise überhöhte Zinsen verlangten, 1574 03 15 (Abschrift), fol. 264r-265v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bayr, Vincenz; Neustadt, Franz; Rodick, Martin; von der Ketten, Matthias und Frank, alle Bürger der Stadt Köln
Beklagter/Antragsgegner:Anselm zum Stern; Beyfuß an der Pforten, Juden aus Frankfurt am Main; Frankfurt am Main, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erklären, sie hätten die Bürgschaft für ein Darlehen übernommen, welches der verstorbene Kölner Bürger Arnold Pastor bei den Frankfurter Juden Anselm zum Stern und Beyfuß an der Pfortzen aufgenommen habe. Pastor habe sich hierzu aufgrund seines langwierigen Rechtsstreits mit der Witwe des Pfennigmeisters Wolf Haller wegen einer aus der Lieferung von Kriegsgerät herrührenden Forderung genötigt gesehen. 1574 habe jedoch der durch Pastor angerufene Kaiser Maximilian der Stadt Frankfurt befohlen, zu überprüfen, ob sich die Juden bei diesem Geschäft einer überhöhten Zinsnahme schuldig gemacht hätten. Dessen ungeachtet hätten die beiden Juden vor dem Frankfurter Stadtgericht gegen Kläger prozediert und über den Besitz von Vincenz und Franz Neustadt einen Arrest erwirkt. Dagegen hätten Kläger an das Reichskammergericht appelliert, jedoch bislang noch keine Inhibition erhalten, was ihnen als Kaufleuten zu großem Schaden gereiche. An den Kaiser ergeht die Bitte, den beiden Juden sowie Bürgermeister und Rat zu Frankfurt zu befehlen, Kläger bis zum Abschluss des Verfahrens am Reichskammergericht nicht weiter zu behelligen.
Entscheidungen:Gesuch ist abzuschlagen. Supplikanten sollen ihre Bitte gegebenenfalls erneut bei der Kammer einreichen, 1578 12 09 (Vermerk), fol. 263v.
Umfang:fol. 260-265
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1608
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302378
 

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