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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 136-42 Popp, Andreas contra Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von; Klage auf Restitution eines Hofes und Gesuch um Geleitbrief, 1616-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 136 Popp, Pappenheim, Plato, Pfeiffer, Paumgarten, Peccatell, Prägler, Pregell, Prag, Castner, Breyner, Ifflinger, Perschmidt, Petz, Peutler, Peyer, Pieramperl, Pluenis, Polheim, Primat, Schmidt, Parsberg, Platzer, Schnitterperger, Paumpacher, Petzold, Peßhuber, P
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 136-42 |
Titel: | Popp, Andreas contra Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von; Klage auf Restitution eines Hofes und Gesuch um Geleitbrief |
Entstehungszeitraum: | 1616 - 1617 |
Darin: | Zwischenurteil des fürstbischöflich würzburgischen Sendgerichts Markt Biberach zur Restitution Popps, 1609 10 14 (Abschrift), fol. 666r; Urteil des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil (Exekution des Urteils des Sendgerichts Biberach), 1616 [02 13] (Abschrift), fol. 668r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Popp, Andreas, aus Herbolzheim |
Beklagter/Antragsgegner: | Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, er habe im Herrschaftsgebiet des Beklagten gewohnt und eine Schenke besessen, die jedoch fürstbischöflich würzburgischer Obrigkeit unterstanden habe. Vor ca. acht Jahren sei seine Frau lebensgefährlich erkrankt, worauf er auf Anraten des lutherischen Pfarrers der Kirche Unserer Lieben Frau zehn Gulden gestiftet habe, mit deren Zinsen jährlich eine Kerze für die Messfeier hergestellt werden sollte. Seine Frau sei bald darauf genesen, doch habe der neue Pfarrer die Kerze zerbrochen und Kläger in der Karfreitagspredigt des Götzendienstes bezichtigt. Kläger habe daraufhin Injurienklage beim Bischof von Würzburg erhoben, wogegen sich der Pfarrer an Beklagten gewandt habe. Dieser habe Kläger bei einer Strafe von 50 Gulden verboten, sich weiterhin an den Bischof zu wenden. Auf weiteres Supplizieren des Klägers bei Beklagten habe dieser durch Soldaten und Amtsträger nächtliche Überfälle auf Kläger verübt und ihn von seinem Gut vertrieben. Gegen ein zugunsten des Klägers ergangenes Urteil des würzburgischen Sendgerichts zu Biberach habe Beklagter an das Burg- und Stadtgericht Würzburg appelliert und das Verfahren verzögert. Eine Restitution des Klägers auf Kosten der im Sendgerichtsverfahren durch Beklagten benannten Bürgen, Melchior Zöllner und Linhard Söllner aus Ingolstadt, sei trotz eines Urteils de |
| s Hofgerichts Rottweil ebenfalls gescheitert. Kläger bittet um Befehl an den Bischof von Würzburg, die Bürgen zu ihrer Pflicht anzuhalten, sowie um Ausstellung eines Geleitbriefes. |
Entscheidungen: | An den Bischof von Würzburg: Befehl zur Exekution der Bürgschaft, 1616 09 03 (Konzept), fol. 669r-670v (Abschrift), fol. 674r-675r, erneuert 1617 05 02 (Konzept), fol. 677r-678r, 1617 10 18 (Konzept), fol. 682r-683r. |
Umfang: | fol. 649-683 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1647 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303842 |
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