AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 136-42 Popp, Andreas contra Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von; Klage auf Restitution eines Hofes und Gesuch um Geleitbrief, 1616-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 136-42
Titel:Popp, Andreas contra Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von; Klage auf Restitution eines Hofes und Gesuch um Geleitbrief
Entstehungszeitraum:1616 - 1617
Darin:Zwischenurteil des fürstbischöflich würzburgischen Sendgerichts Markt Biberach zur Restitution Popps, 1609 10 14 (Abschrift), fol. 666r; Urteil des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil (Exekution des Urteils des Sendgerichts Biberach), 1616 [02 13] (Abschrift), fol. 668r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Popp, Andreas, aus Herbolzheim
Beklagter/Antragsgegner:Seinsheim, Freiherr Johann Erkinger von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, er habe im Herrschaftsgebiet des Beklagten gewohnt und eine Schenke besessen, die jedoch fürstbischöflich würzburgischer Obrigkeit unterstanden habe. Vor ca. acht Jahren sei seine Frau lebensgefährlich erkrankt, worauf er auf Anraten des lutherischen Pfarrers der Kirche Unserer Lieben Frau zehn Gulden gestiftet habe, mit deren Zinsen jährlich eine Kerze für die Messfeier hergestellt werden sollte. Seine Frau sei bald darauf genesen, doch habe der neue Pfarrer die Kerze zerbrochen und Kläger in der Karfreitagspredigt des Götzendienstes bezichtigt. Kläger habe daraufhin Injurienklage beim Bischof von Würzburg erhoben, wogegen sich der Pfarrer an Beklagten gewandt habe. Dieser habe Kläger bei einer Strafe von 50 Gulden verboten, sich weiterhin an den Bischof zu wenden. Auf weiteres Supplizieren des Klägers bei Beklagten habe dieser durch Soldaten und Amtsträger nächtliche Überfälle auf Kläger verübt und ihn von seinem Gut vertrieben. Gegen ein zugunsten des Klägers ergangenes Urteil des würzburgischen Sendgerichts zu Biberach habe Beklagter an das Burg- und Stadtgericht Würzburg appelliert und das Verfahren verzögert. Eine Restitution des Klägers auf Kosten der im Sendgerichtsverfahren durch Beklagten benannten Bürgen, Melchior Zöllner und Linhard Söllner aus Ingolstadt, sei trotz eines Urteils de
s Hofgerichts Rottweil ebenfalls gescheitert. Kläger bittet um Befehl an den Bischof von Würzburg, die Bürgen zu ihrer Pflicht anzuhalten, sowie um Ausstellung eines Geleitbriefes.
Entscheidungen:An den Bischof von Würzburg: Befehl zur Exekution der Bürgschaft, 1616 09 03 (Konzept), fol. 669r-670v (Abschrift), fol. 674r-675r, erneuert 1617 05 02 (Konzept), fol. 677r-678r, 1617 10 18 (Konzept), fol. 682r-683r.
Umfang:fol. 649-683
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303842
 

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