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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-7 Petschowitz, Freiherr Georg Andreas von contra Liechtenberg, Franz Schwab von; Erbschaftsauseinandersetzung, 1640-1647 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138 Pommer, Pepfenhauser, Preitzke, Perkentin, PInguis, Purgolt, Petschowitz, Piscator, Plessen, Pölnitz, Prankenhoffer, Pfullendorf, Pistorius, Pless, Prüfening, Pappus, Braun, Purnis, Pappenheim, Permann, Pfrundt, Planck, Püstrich, Pfundtener, Prag, Wien, Schles
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-7 |
Titel: | Petschowitz, Freiherr Georg Andreas von contra Liechtenberg, Franz Schwab von; Erbschaftsauseinandersetzung |
Entstehungszeitraum: | 1640 - 1647 |
Darin: | Geburts- und Taufurkunde (1600 04 18/19) Georg Ander von Petschowitz', 1640 05 08 (Abschrift), fol. 225r; Kaufurkunde zwischen Anton von Petschowitz und Hans Adam Kirchberger über die Herrschaft Landtpreiß (Krain), s.d. (Abschrift), fol. 243r-244v; Auszug aus dem Testament Antons von Petschowitz, s.d. (Abschrift), fol. 223r-224r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Petschowitz, Freiherr Georg Andreas von |
Beklagter/Antragsgegner: | Liechtenberg, Franz Schwab von, Vormund der Kinder Antons von Petschowitz und "Emigrant" in Nürnberg |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, er habe gegenüber der Niederösterreichischen Regierung dargelegt, bei Durchsicht der von seinem verstorbenen älteren Bruder Anton hinterlassenen Dokumente sei ein an ihm, Kläger, begangener Betrug bei der Verteilung des elterlichen Erbes zu Tage gekommen. Insbesondere sei das in der Krain gelegene Gut Landtpreiß mit 17.000 Gulden, von denen Kläger 8.500 Gulden ausbezahlt worden seien, viel zu niedrig taxiert worden. Wenig später habe Hans Adam Kirchberger das Gut für 33.000 Gulden erworben. Die dabei getroffene Vereinbarung, wonach Kläger nach Erreichen der Volljährigkeit das Gut für einen festgeschriebenen Kaufpreis erwerben könne, habe ihm sein Bruder bewusst verschwiegen. Dieser habe ihn darüber hinaus dazu überredet, vor seinem Eintritt in das kaiserliche Heer am Gericht zu Laibach auf den elterlichen Immobilienbesitz zu verzichten. Im Gegenzug habe sein Bruder die väterlichen Schulden begleichen wollen, die in Wahrheit jedoch gar nicht existiert hätten. Da Kläger zum Zeitpunkt dieser Vereinbarungen noch unmündig gewesen sei und keinen Vormund besessen habe, sei die Erbteilung als unrechtmäßig zu betrachten. Die Regierung habe er deshalb um deren Annulierung sowie um Befehl an Beklagter gebeten, über das Erbe seines Bruders vollständige Rechnung zu legen, um Kläger seinen ihm gebührenden Er |
| bteil auszuzahlen. Hierauf habe die Regierung den sich zu jener Zeit in Wien aufhaltenden Liechtenberg um Bericht angeschrieben und ihm verboten, die Stadt einstweilen nicht zu verlassen. Beklagter habe Kläger gebeten, sich für die Aufhebung dieses Arrests einzusetzen. Im Gegenzug habe er zugesagt, die klägerischen Ansprüche nach seiner Rückkehr zu prüfen und sich anschließend vor der Regierung dazu einzulassen, worin Kläger eingewilligt habe. Beklagter fordere nunmehr jedoch, die Angelegenheit vor dem Nürnberger Rat zu verhandeln und streite ab, mit der Vormundschaft betraut zu sein. Kläger bittet um Eröffnung eines Prozesses am Reichshofrat als unmittelbarer Instanz aller "Emigranten", die nicht der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterstünden. |
Entscheidungen: | Kläger solle seine Ansprüche an zuständigem Ort anmelden, 1641 12 16 (Vermerk), fol. 214v; Fürbittschreiben an die Stadt Nürnberg, 1647 01 21 (Konzept), fol. 252r-253v. |
Umfang: | fol. 212-254 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1677 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303896 |
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