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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-40 Pastorius, Johann Augustin; Stellungnahme zu Vorwürfen des Reichsvizekanzlers zu gegen Kurmainz gerichteten Passagen in dem von ihm verfassten fünften Band des "Florus Historicus", Bericht über antikaiserliche Ausführungen im Werk "Diarium Europaeum" und di
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138 Pommer, Pepfenhauser, Preitzke, Perkentin, PInguis, Purgolt, Petschowitz, Piscator, Plessen, Pölnitz, Prankenhoffer, Pfullendorf, Pistorius, Pless, Prüfening, Pappus, Braun, Purnis, Pappenheim, Permann, Pfrundt, Planck, Püstrich, Pfundtener, Prag, Wien, Schles
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-40 |
Titel: | Pastorius, Johann Augustin; Stellungnahme zu Vorwürfen des Reichsvizekanzlers zu gegen Kurmainz gerichteten Passagen in dem von ihm verfassten fünften Band des "Florus Historicus", Bericht über antikaiserliche Ausführungen im Werk "Diarium Europaeum" und die Unterstützung antikaiserlicher Publizistik durch Kurmainz |
Entstehungszeitraum: | 1661 |
Darin: | Kaiserliches Dekret ohne erkennbaren Zusammenhang mit der vorliegenden Akte: Auf kaiserlichen Befehl sei der damalige Feldzeugmeister Freiherr von Vehlen 1641 10 11 in den Grafenstand erhoben worden. Seine Vettern sollten jedoch lediglich den Herrentitel tragen. Dem Antrag des stiftmünsterischen Statthalters im Emsland, Dietrich von Vehlen, auf Bestätigung dieses Privilegs wird entsprochen, 1661 02 16, fol. 572r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Pastorius, Johann Augustin, apostolischer Protonotar, kaiserlicher Rat und Historiograph |
Entscheidungen: | Reichshofrätliche Vota ad imperatorem: Da der Kaiser die Konfiszierung des "Florus Historicus" bereits angeordnet habe, könne der Reichshofrat, dem das Buch nicht vorliege, momentan nicht beurteilen, ob hierdurch sowie durch die von Pastorius angebotene Korrektur der Fehler negativen Auswirkungen hinreichend vorgebeugt werde. Reichshofrat bittet, Pastorius zu befehlen, ein Exemplar zur Zensur am Reichshofrat einzureichen und künftig keine Werke ohne vorhergehende Zensur drucken zu lassen, 1661 01 08, fol. 567r-568v; aus dem mittlerweile vorliegenden Exemplar habe der Reichshofrat ersehen, dass das Werk zahlreiche grobe Fehler enthalte. Eine nachträgliche Korrektur reiche deshalb nicht aus, zumal Pastorius die ihm verliehenen kaiserlichen Druckprivilegien schwer missbraucht habe. Das Werk solle deshalb unter gleichzeitiger Kassation der Privilegien eingezogen werden. Ob Antragsteller darüber hinaus bestraft werden solle, müsse man dem Kaiser, der im vorliegenden Fall zugleich landesherrliche Jurisdiktion ausüben könne, anheimstellen, 1661 02 04, fol. 569r-570v; Beschluss des Geheimen Rats: Billigung des 1661 02 04 datierenden Votums ad imperatorem und der darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Darüber hinaus habe Antragsteller die angemaßten Titel eines kaiserlichen Rats und Historiographen abzulegen und Wien ebenso wi |
| e die habsburgischen Lande zu verlassen, 1661 02 08, fol. 571rv; Befehl des Geheimen Rats an den Obersthofmarschall: Ausführung der Beschlüsse des Geheimen Rats vom gleichen Tag, 1661 02 08 (Konzept), fol. 575r-576r; an die Stadt Frankfurt: Deren Fürbittschreiben für den Frankfurter Bürger und Verleger Christoph Meister (?) habe man erhalten und daraus entnommen, dass Meister darum gebeten habe, die von ihm verlegten und bezahlten, nunmehr jedoch beschlagnahmten Bücher bis zur Befriedigung seiner Forderungen behalten zu dürfen. Da das Buch nicht gegen die Reichspoliceyordnung und die Reichskonstitutionen verstoße, habe man gegen den Verkauf des Werks in Frankfurt keine Einwände. Meister habe zuvor jedoch eine Kaution zu leisten für den Fall, dass der Autor an den Verkaufserlösen zu beteiligen sei, 1661 04 01 (Konzept), fol. 577r-578r; Dekret an die österreichische Hofkanzlei: Man habe vernommen, Pastorius plane mit Hilfe Wiener Buchdrucker die Veröffentlichung mehrerer verbotener Werke. Die Hofkanzlei habe die Buchdrucker ausdrücklich auf das Verbot hinzuweisen. Bereits entgegengenommene Manuskripte seien abzuliefern, 1661 11 08 (Konzept), fol. 579rv. |
Umfang: | fol. 565-580 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1691 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303929 |
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