AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 141-7 Ravengiersburg, Stift contra Pfalz, Pfalzgraf Johann von der; Gesuch um Restitution (Eingriffe in klösterliche Jagdrechte und die Jurisdiktion des Propsteigerichts, Unterbindung von Appellationen an das Mainzer Domkapitel, gewaltsame Einsetzung eines Vogts),

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 141-7
Titel:Ravengiersburg, Stift contra Pfalz, Pfalzgraf Johann von der; Gesuch um Restitution (Eingriffe in klösterliche Jagdrechte und die Jurisdiktion des Propsteigerichts, Unterbindung von Appellationen an das Mainzer Domkapitel, gewaltsame Einsetzung eines Vogts)
Entstehungszeitraum:1545
Darin:Bestätigung der Privilegien des Stifts Ravengiersburg durch Kaiser Karl V., 1541 07 27 (Abschrift), fol. 434r-437v, 453r-456v; Instruktion des Kurfürsten von Mainz für seinen Rat Philipp von Grarod für Verhandlungen mit Beklagten, 1545 [02 19] (Abschrift), fol. 439r-442v, 444r-447v; Ohne erkennbaren Zusammenhang mit Akte (als Deckblatt verwendet): Gedruckte Ausschreibung eines Reichstages, 1550 (ohne Tages- und Monatsangabe) (Ausfertigung), fol. 423rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ravengiersburg, Stift
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz, Pfalzgraf Johann von der
Gegenstand - Beschreibung:Kurfürst Albrecht von Mainz führt unter Beifügung der zugrundeliegenden Suppliken aus, Kläger habe sich mehrfach an ihn gewandt und über Eingriffe in die Kläger neuerlich durch Karl V. bestätigten Privilegien geklagt. So habe Beklagter, den Kläger als seinen Schutzherrn anerkenne, Laienbrüder von der Jagd in den stiftseigenen Wäldern abgehalten und unterbinde die Tätigkeit des Propsteigerichts Ravengiersburg sowie Appellationen an das Gericht des Domkapitels zu Mainz. Darüber hinaus habe sich Beklagter persönlich in Begleitung seiner Räte gewaltsam Zutritt zum Stift verschafft, mehrere Räume aufbrechen lassen und einen Edelmann als Vogt einquartiert. In das 1528 konfirmierte "khundgeding", das klösterliche Weistum, habe Beklagter eigenmächtig einen Artikel einfügen lassen, wonach ihm die Eigenbehörigen des Klägers zu schwören hätten, ihn als Erbschirmherrn und Vogt anzuerkennen. Der Kurfürst betont, er habe sich bei Beklagter bislang erfolglos für eine Restitution des Klägers eingesetzt und bittet den Kaiser, sich der Angelegenheit anzunehmen. Auch Kläger wendet sich in der Folge mit mehreren Suppliken an den Kaiser Beklagter bestreitet die klägerischen Privilegien und betont, die Pfalzgrafen übten bereits seit Jahrhunderten die Erbkastenvogtei über das Stift aus. Auch sein Hofgericht sei seit langer Zeit Appell
ationsinstanz für die Einwohner Ravengiersburgs. Beklagter bittet, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durch den Kaiser bestätigten klägerischen Privilegien zu kassieren.
Entscheidungen:Befehl an Beklagten, Kläger zu restituieren, 1545 05 28 (revidierte Reinschrift), fol. 477r-478v, wiederholt 1545 06 17 (Konzept), fol. 481rv; an Kurfürst Friedrich von der Pfalz: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1545 08 04 (Konzept), fol. 488r-489r; an Beklagten: Information über die Einrichtung einer kaiserlichen Kommission unter Kurfürst Friedrich von der Pfalz, 1545 08 04 (Konzept), fol. 489v-490v.
Bemerkungen:Prozessprache teilweise lateinisch
Umfang:fol. 423-491
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1575
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303981
 

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