AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 141-15 Reuß von Plauen, Heinrich der Ältere; Korrespondenz mit den Herzögen Johann Friedrich und Johann Wilhelm von Sachsen sowie mit dem Kurfürsten von Sachsen wegen landfriedensbrüchiger Handlungen durch die Brüder Reuß, 1547 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 141-15
Titel:Reuß von Plauen, Heinrich der Ältere; Korrespondenz mit den Herzögen Johann Friedrich und Johann Wilhelm von Sachsen sowie mit dem Kurfürsten von Sachsen wegen landfriedensbrüchiger Handlungen durch die Brüder Reuß
Entstehungszeitraum:1547
Darin:Fürbittschreiben Kurfürst Moritz' von Sachsen für die Brüder Reuß, 1547 09 12 (Ausfertigung), fol. 588rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reuß von Plauen, Heinrich der Ältere; Reuß von Plauen, Heinrich der Jüngere, Brüder
Gegenstand - Beschreibung:An die Herzöge ergehen wiederholt königliche Befehle, die Brüder zu ergreifen. Diese seien Mitglieder einer berittenen Bande, die im Vogtland Raubüberfälle auf durchreisende Kaufleute und königliche Boten verübe und hätten darüber hinaus mit der Stadt Sankt Joachimstal landfriedensbrüchige Verhandlungen geführt. Die Herzöge rechtfertigen sich daraufhin, bereits für die Sicherheit der Straßen Sorge getragen zu haben, nachdem es während der Anwesenheit des Kaisers in Halle zu Überfällen gekommen sei. Seitdem seien keine weiteren Übergriffe bekannt geworden. Beklagte hätten ihnen gegenüber ihre Unschuld beteuert, weshalb es den Herzögen nicht möglich sei, sie ohne rechtliches Verfahren zu inhaftieren. Auch der Kurfürst von Sachsen verwendet sich mit einem Fürbittschreiben für die Brüder. Ihm wird daraufhin befohlen, er möge die Brüder auftragen, sich zu verpflichten, künftig keine antiköniglich bzw. antikaiserlich Handlungen vorzunehmen und eine Kaution zu stellen.
Entscheidungen:Mandat zur Ergreifung der Brüder Reuß, 1547 07 16 (Konzept), fol. 565rv.
Umfang:fol. 564-596
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1577
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303989
 

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