AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-5 Regensburg, Bischof contra Regensburg, Stadt; Gesuch um Kassation eines kaiserlichen Privilegs die Heranziehung von Geistlichen zu bürgerlichen Lasten betreffend, 1558 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-5
Titel:Regensburg, Bischof contra Regensburg, Stadt; Gesuch um Kassation eines kaiserlichen Privilegs die Heranziehung von Geistlichen zu bürgerlichen Lasten betreffend
Entstehungszeitraum:1558
Darin:Privileg König Konrads für Beklagten, 1247 01 20 (Abschrift), fol. 192v-193r; dessen Revokation durch König Wilhelm, (ohne Jahresdatum) (Abschrift), fol. 203r, und Kaiser Sigismund, 1415 [03 16] (Abschrift), fol. 204r-205v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Regensburg, Bischof
Beklagter/Antragsgegner:Regensburg, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Beklagter habe 1541 unter Vorlage eines ihr 1247 01 20 durch König Konrad verliehenen Privilegs ein kaiserliches Privileg erwirkt, das seine Rechte verletze. Hiergegen habe sich bereits 1547 und 1548 sein verstorbener Amtsvorgänger Bischof Pankratz an den Kaiser gewandt. Kläger selbst habe diese Bemühungen unmittelbar nach seinem Amtsantritt fortgesetzt, wogegen Beklagter fälschlich eingewendet habe, es handele sich bei dem fraglichen Privileg nicht um eine Neuvergabe, sondern lediglich um eine Erläuterung des unklar formulierten Privilegs von 1247. Dieses, so betont Kläger, sei in einer Schwächephase kaiserliches Gewalt erwirkt und deshalb später von König Wilhelm und 1415 durch Kaiser Sigismund wieder aufgehoben worden. Dessen ungeachtet habe Beklagter das Privileg von 1247 durch später regierende Kaiser wiederum konfirmieren lassen. 1541 habe sie schließlich einen Passus eingefügt, der Geistliche zur Übernahme bürgerlicher Lasten verpflichte und der Jurisdiktion der Beklagten unterwerfe. Kläger betont, die Geistlichen der Stadt trügen bislang aus freien Stücken jährlich 200 Gulden zu den städtischen Lasten bei, und bittet um Kassation des Privilegs.
Entscheidungen:An Kläger: Die Privilegien der Beklagten seien bislang noch nicht bestätigt worden. Das Gesuch des Klägers werde man zu gegebener Zeit berücksichtigen, 1558 06 13 (Konzept), fol. 206r.
Umfang:fol. 189-206
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1588
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304046
 

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