AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-19 Steiger, Hans contra Roth, Heinrich von; Auseinandersetzung um eine Schuldforderung und um schwere Körperverletzung, 1564 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-19
Titel:Steiger, Hans contra Roth, Heinrich von; Auseinandersetzung um eine Schuldforderung und um schwere Körperverletzung
Entstehungszeitraum:1564

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Steiger, Hans, ehemaliger Wirt zu Münsterhausen
Beklagter/Antragsgegner:Roth, Heinrich von
Gegenstand - Beschreibung:Albrecht Schenk von Stauffenberg, Forstmeister der Markgrafschaft Burgau, berichtet, den Befehl zur Übernahme einer Kommission erhalten zu haben. Kläger und Beklagter, krankheitsbedingt vertreten durch seinen Sohn Hans Sebastian, habe er daraufhin zu Verhandlungen ins Schloss zu Burgau vorgeladen. Kläger habe die Zahlung einer Summe von 1.250 Gulden gefordert, wogegen der Sohn des Beklagten erwidert habe, Kläger habe seinen Vater verleumdet, da er in einer am Gericht zu Burtenbach eingereichten Klage gegen den ehemaligen Schwiegersohn des Klägers, Christian Bener (Penner), behauptet habe, Beklagter habe Bener befohlen, Kläger zu erschlagen. Bevor Kläger diese Injurien nicht zurücknehme, komme eine Zahlung der geforderten Summe nicht in Betracht. Kläger bestreite, ehrenrührige Einlassungen getätigt zu haben, so dass die Unterhandlungen gescheitert seien. In der Folge wendet sich auch Beklagter an den Kaiser und führt aus, seine Frau habe sich vor einer vorangegangenen kaiserliche Kommission in seinem Namen bereiterklärt, ein an Kläger verkauftes Haus zurückzunehmen und den Kaufpreis in jährlichen Raten von 50 Gulden zurückzuerstatten. An diesen Vergleich habe er sich gebunden gefühlt, die Ratenzahlung jedoch aufgrund der von Kläger begangenen Verleumdungen vorerst ausgesetzt und die Gelder am Gericht zu Neuburg h
interlegt. Beklagter betont, die Zahlungen wieder aufnehmen zu wollen, sofern Beklagter seine Injurien widerrufe. Sollte Beklagter hierzu nicht bereit sein, möge der Kaiser das Verfahren an ein unparteiisches Gericht in der Markgrafschaft Burgau delegieren. Hierzu erklärt Kläger, Beklagter habe Bener vor mehreren Zeugen im Wirtshaus zu Münsterhausen aufgefordert, ihn zu erschlagen. Wenig später habe ihn Bener in seinem eigenen Haus lebensgefährlich verletzt. Das Gericht zu Burtenbach habe Bener daraufhin zum Tode verurteilt, doch sei Bener aus dem Gefängnis ausgebrochen und befinde sich noch auf der Flucht. Stauffenberg, ein Vetter des Beklagten, habe diesen Anschlag hingegen in parteiischer Weise verharmlost. Anders als Stauffenberg behaupte, sei die vorangegangene Kommission, die unter Eberhard von Freiberg und Philipp Schad, Landvogt der Markgrafschaft Burgau, in Günzburg getagt habe, nicht an seiner mangelnden Kompromissbereitschaft gescheitert. Stattdessen habe er aus Günzburg fliehen müssen, da ihn Beklagter massiv bedroht habe. Kläger bittet um Befehl an das Gericht zu Neuburg, die mit Arrest belegten Gelder freizugeben. Beklagter solle darüber hinaus befohlen werden, ihm als Entschädigung für die erlittenen Verletzungen weitere 1.000 Gulden auszuzahlen. Schließlich möge ihm ein kaiserlicher Schutzbrief a
usgestellt werden, da er einen neuerlichen Angriff durch Bener fürchte.
Entscheidungen:Bericht des Klägers ist Beklagtem auf Anforderung zuzustellen, 1564 12 08 (Vermerk), fol. 649v; Beklagter solle befohlen werden, die Schuldforderung des Kläger unverzüglich zu begleichen, s.d. (Konzept), fol. 672rv.
Umfang:fol. 625-672
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1594
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304060
 

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