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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145-16 Röder, Anna; Auseinandersetzung um Kleiderordnung, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145 Rechberg, Reitzenstein, Reichsritterschaft, Reiffenstein, Rheinfelden, Regensburg, Reuber, Rosse, Raumer, Reuter, Ritter, Röder, Roseneck, Rottweyler, Rüdel, Schweizer, Reuß, Sachsen, 1567-1575 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145-16 |
Titel: | Röder, Anna; Auseinandersetzung um Kleiderordnung |
Entstehungszeitraum: | 1570 |
Darin: | Verzeichnis der durch Beklagtem im Haus der Klägerin beschlagnahmten Gegenstände, s.d., fol. 87r-88v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Röder, Anna, Witwe des hamburgischen Physikus Dr. Sebastian Röder, für sie: Matthias Otto, Anwalt |
Beklagter/Antragsgegner: | Hamburg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin führt aus, sie sei von Beklagtem zu Lebzeiten ihres Mannes wegen angeblichen Verstoßes gegen die Kleiderordnung zu einer Strafe von 200 Reichstaler verurteilt worden, nachdem sie beim Kirchgang ein seidenes Kleid getragen habe. Nach dem bald darauf erfolgten Tode ihres Mannes seien städtische Dienstleute gewaltsam in ihr Haus eingedrungen und hätten zahlreiche Wertgegenstände weggenommen. An den Kaiser ergeht die Bitte um einen Schutzbrief sowie um ein Mandat sine clausula gegen Beklagten, die weggenommenen Gegenstände zu restituieren und Klägerin für die erlittenen Injurien und Schäden zu entschädigen. Beklagter entgegnet, Klägerin habe sich nach dem Tod ihres Mannes zahlreicher Injurien gegen städtische Amtsdiener schuldig gemacht und verweigere die Leistung bürgerlicher Lasten. Mit ihrer prachtvollen Kleidung habe sie wiederholt gegen die Reichspolizeiordnung verstoßen, so dass das städtische Gericht schließlich eine Strafe von 200 Reichstaler gegen sie verhängt habe. Die pfandweise Beschlagnahmung von Wertgegenständen sei notwendig gewesen, da Klägerin die Zahlung der Strafe verweigert habe. Ihre Klage möge deshalb abgewiesen werden. |
Entscheidungen: | Klägerische Supplik soll dem hamburgischen Gesandten mit Befehl um Bericht zugestellt werden, 1570 08 03 (Vermerk), fol. 90v, erneuert 1570 08 30 (Vermerk), fol. 92v. |
Umfang: | fol. 83-98 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1600 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304086 |
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