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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145-23 Sachsen, Kurfürst August von contra Rosenberg, Albrecht von; Prozess wegen Felonie, Majestätsbeleidigung und Landfriedensbruchs, 1554-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145 Rechberg, Reitzenstein, Reichsritterschaft, Reiffenstein, Rheinfelden, Regensburg, Reuber, Rosse, Raumer, Reuter, Ritter, Röder, Roseneck, Rottweyler, Rüdel, Schweizer, Reuß, Sachsen, 1567-1575 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 145-23 |
Titel: | Sachsen, Kurfürst August von contra Rosenberg, Albrecht von; Prozess wegen Felonie, Majestätsbeleidigung und Landfriedensbruchs |
Entstehungszeitraum: | 1554 - 1571 |
Darin: | Zwei als Umschlag verwendete Schriftfragmente aus: Gregor der Große, Homiliae in Ezechielm, 12. Jahrhundert, fol. 483r, 514v; Verträge zwischen Bischof und Domkapitel zu Würzburg und der Reichsritterschaft in Franken, 1435 [01 08] (Abschrift), fol. 418r-439r; 1461 [10 20] (Abschrift), fol. 440r-443v; Schreiben Markgraf Albrechts von Brandenburg an Albrecht von Rosenberg wegen der Stellung von 400-500 Pferden, 1554 02 10 (Ausfertigung), fol. 374r-375v; Mandat Kaiser Ferdinands gegen Kurfürsten und Fürsten des Reiches betreffend Wahrung der Reichsunmittelbarkeit der Reichsritterschaft in Franken, 1559 07 26 (Abschrift), fol. 446r-447v; Druck: "Abdruck eines Schreibens, das Herr Albrecht von Rosenberg Ritter auff Boxberg an gemeine Ritterschafft der Sechs Örtte des Landes zu Francken, so auff negst gehaltenen Rittertage zu Würtzburg bey einander vorsamlet gewesen, überschickt. Daraus menniglich sein Christlich wolmeinlich und friedliebent gemüt unnd eifferig bedencken spüren unnd befinden kann. Übergeben zu Würtzburg den 21. Januarii Anno 1565", fol. 452r-455v; Rechtsgutachten von Johannes Ficharetus, 1566 08 19 (Ausfertigung), fol. 484r-511v; Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Leipzig, s.d. (Ausfertigung), fol. 516r-541v; Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Ingolstadt, |
| s.d. (Ausfertigung), fol. 544r-557v;Vermerk |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Sachsen, Kurfürst August von; Würzburg, Bischof Friedrich von |
Beklagter/Antragsgegner: | Rosenberg, Albrecht von, für ihn: Zeyser von Pirnau, Georg |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Kurfürst von Sachsen und der Bischof von Würzburg legen 1566 Auszüge aus der Korrespondenz des während des Augsburger Reichstages gefangengenommenen Rosenberg vor und beschuldigen ihn der Felonie gegen den Bischof von Würzburg, der Majestätsbeleidigung und der Beleidigung des Kurfürsten von Sachsen sowie der Planung eines Aufruhrs unter der Reichsritterschaft. So habe Rosenberg dem verstorbenen Markgraf Albrecht von Brandenburg zugesagt, ihn mit 500 Pferden gegen das Stift Würzburg zu unterstützen, obwohl Albrecht zu diesem Zeitpunkt bereits in die Acht erklärt worden war. Ebenso habe er den in die Acht erklärten Wilhelm von Grumbach unterstützt und sich auf zahlreichen Rittertagen für den landfriedensbrüchigen Vertrag zwischen Würzburg und Grumbach eingesetzt. Der Kaiser möge deshalb die Todesstrafe gegen Grumbach verhängen. Aus der kaiserlichen Gefangenschaft in Wien heraus beteuert Rosenberg hingegen, er habe sich stets kaisertreu verhalten, seine Pflichten gegenüber dem Bischof von Würzburg erfüllt und die Achterklärung gegen Wilhelm von Grumbach keineswegs ignoriert. Auch habe er mit Grumbach weder während des Reichstages von Augsburg noch während dessen Einfall in das Stift Würzburg kooperiert. Lediglich während der gütlichen Verhandlungen, die noch unter der Regierung des verstorbenen Kaiser Ferdinand |
| geführt worden seien, habe er Grumbach gemeinsam mit weiteren würzburgischen Lehnsleuten und kurfürstlichen Unterhändlern Beistand geleistet. Dabei seien seine Bemühungen allein darauf gerichtet gewesen, den Frieden zu bewahren. Allerdings bekenne er, sich gegenüber dem Bischof von Würzburg stets für die Belange der Reichsritterschaft engagiert zu haben, deren Reichsunmittelbarkeit der Bischof zu untergraben suche. Der Kaiser möge seine Freilassung befehlen und ihm Gelegenheit verschaffen, seine Unschuld auf dem Rechtsweg zu beweisen. Das Verfahren, in dem es insbesondere um die Interpretation der in der Akte enthaltenen Briefschaften Rosenbergs geht, zieht sich im folgenden aus zwei Gründen in die Länge. Einerseits lehnen es Kursachsen und Würzburg ab, sich auf eine Erörterung der Verteidigungsschrift Rosenbergs einzulassen. Andererseits sucht der Kaiser seine Rechtsposition umfassend abzusichern, indem er Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Ingolstadt, Köln, Freiburg und Wien sowie der Niederösterreichischen Regierung einholen lässt. Währenddessen verwendet sich neben der Fränkischen Reichsritterschaft eine große Zahl von Kurfürsten und Fürsten durch Fürbittschreiben und Gesandtschaften gegenüber dem Kaiser für Rosenberg. Die vier rheinischen Kurfürsten treten dieserhalb auch unmi |
| ttelbar an den Kurfürsten von Sachsen heran. Dieser bittet den Kaiser, den 1570 auf dem Reichstag von Speyer versammelten Ständen Einsicht in Rosenbergs beschlagnahmte Briefschaften zu gewähren, was der Kaiser unter Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen jedoch ablehnt. Unter dem Eindruck zahlreicher weiterer während des Reichstages an ihn herangetragener Fürbitten ersucht der Kaiser den Kurfürsten von Sachsen und den Bischof von Würzburg, ihre Klage gegen Rosenberg zurückzuziehen und sich mit diesem auszusöhnen. Beide verweisen auf ihre verletzte Ehre und bitten den Kaiser, den Prozess fortzuführen. Sie seien allerdings bereit, einer angemessenen Strafmilderung zuzustimmen. Im Herbst 1771 ergeht an zahlreiche Kurfürsten und Fürsten (Kurfürst von Köln, Landgraf von Hessen, Bischöfe von Eichstätt und Straßburg) der nicht in der Akte enthaltene Befehl, Juristen für den Prozess, in dessen Rahmen u. a. Johannes Sturm verhört wird, abzuordnen. |
Entscheidungen: | Die vom Kurfürst von Sachsen und dem Bischof von Würzburg eingereichten Stücke aus der Korrespondenz Rosenbergs sind diesem mit Befehl um Bericht zuzustellen. Rosenberg soll jeweils angeben, ob er sich zur Autorschaft des Briefes bekennt oder nicht. Da die Dokumente aufgrund des großen Zeitdrucks nicht abgeschrieben werden konnten, hat Rosenberg sie wiederum einzureichen. Im Bedarfsfall können daraufhin Abschrift für ihn angefertigt werden, 1566 04 29 (Vermerk), fol. 213r; die Verteidigungsschrift Rosenbergs soll dem Kurfürsten von Sachsen und dem Bischof von Würzburg nicht zugestellt werden, 1566 07 04 (Vermerk), fol. 159r; die Duplik Kursachsens und Würzburgs ist Rosenberg mit dem Befehl zuzustellen, darauf binnen zwei Wochen zu antworten und die Schriftsätze wieder im Original in der Kanzlei einzureichen, 1566 08 01 (Vermerk), fol. 256r; Rosenberg wird befohlen, sich einstweilen zu gedulden, da sich der Kaiser angesichts der Komplexität und Bedeutung des Streitfalls zu einem Aktenversand an mehrere Rechtsgelehrte entschlossen habe. Eine Entscheidung werde baldmöglichst gefällt werden, 1566 12 04 (Abschrift), fol. 417r; |
Bemerkungen: | weitere Akten K. 146, K. 147 |
Umfang: | fol. 133-560 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304093 |
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