AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 146-1 Sachsen, Kurfürst August von contra Rosenberg, Albrecht von; Prozess wegen Felonie, Majestätsbeleidigung und Landfriedensbruchs, 1554-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 146-1
Titel:Sachsen, Kurfürst August von contra Rosenberg, Albrecht von; Prozess wegen Felonie, Majestätsbeleidigung und Landfriedensbruchs
Entstehungszeitraum:1554 - 1571
Darin:Fürbittschreiben der Fränkischen Reichsritterschaft für Rosenberg an den Kaiser, 1567 01 09 (Ausfertigung), fol. 1r-4v, erneuert 1568 05 01 (Ausfertigung), fol. 172r-173v, erneuert 1568 05 17 (Ausfertigung), fol. 178r-182v, erneuert 1568 06 09 (Ausfertigung), fol. 199r-201v, erneuert 1568 06 14 (Ausfertigung), fol. 202r-205v, erneuert 1569 08 16 (Ausfertigung), fol. 292r-296r, erneuert 1569 08 17 (Ausfertigung), fol.299r-301v; Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Köln, [1567] (Ausfertigung), fol. 26r-35v; Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Freiburg, 1568 03 08 (Abschrift), fol. 91r-155r; Fürbittschreiben Bischof Marquards von Speyer für Rosenberg an den Kaiser, 1568 05 30 (Ausfertigung), fol. 184r-185v; Vollmacht des Herzog von Württemberg für seinen Gesandten Anselm von Leipzig, 1568 06 04 (Ausfertigung), fol. 186r-187v; Fürbittschreiben Kurfürst Salentins von Köln für Rosenberg an den Kaiser, 1568 06 07 (Ausfertigung), fol. 188r-189v, erneuert 1569 08 24 (Ausfertigung), fol. 304r-305v; Fürbittschreiben des Hochmeisters des Deutschen Ordens Georg (Hund von Wenkheim) für Rosenberg an den Kaiser, 1568 06 21 (Ausfertigung), fol. 208r-209v; Fürbittschreiben Ruffinas von Rosenberg für ihren Mann an den Kaiser, s.d. [Präsentationsdatum 1568 07 14] (Ausfertigung), fol. 214r-
215v, erneuert, s.d. (Ausfertigung), fol. 429r-430v, 431r-432v; Supplik Rosenbergs an den kaiserlicher Hofmeister Hans Trautson, sich beim Kaiser dafür einzusetzen, dass seine Diener ungehinderten Zugang zu ihm erhalten, s.d. (Präsentationsdatum 1569 01 22) (Ausfertigung), fol. 262r-263v; Fürbittschreiben Kurfürst Joachims von Brandenburg für Rosenberg an den Kaiser, verfasst auf Bitten Herzog Julius' von Braunschweig, 1569 [08 15] (Ausfertigung), fol. 266r-267v; Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Wien, s.d. [1569] (Ausfertigung), fol. 271r-278v; weiteres Gutachten, s.d. [1571] (Ausfertigung), fol. 402r-410r; Fürbittschreiben Herzog Julius' von Braunschweig für Rosenberg an den Kaiser, 1569 08 26 (Ausfertigung), fol. 302r-303v; Fürbittschreiben von Teilen der Braunschweigischen Ritterschaft für Rosenberg an den Kaiser, 1569 10 05 (Ausfertigung), fol. 308r-309v; Fürbittschreiben Kurfürst Jakobs von Trier für Rosenberg an den Kaiser, 1570 11 14 (Ausfertigung), fol. 339r-340v; Vollmacht Rosenbergs für Georg Zeyser von Pirnau, 1571 04 30 (Ausfertigung), fol. 412r-413v; Fürbittschreiben für Rosenberg an den Kaiser von Peter Wok von Rosenberg, Graf Moritz Schlick, Graf Georg von Guttenstein, Graf Sebastian Schlick u. a., s.d. [1571] (Ausfertigung), fol. 415r-417v; Rechtsgutachten von Petrus Prem
, s.d. (Ausfertigung), fol. 500r-533v; Fürbittschreiben der Gesandten Pfalzgraf Wolfgangs bei Rhein, Herzog Christophs von Würrtemberg, der Fränkischen Reichsritterschaft u. a. für Rosenberg an den Kaiser, s.d. (Ausfertigung), fol. 688r-691v; Fürbittschreiben der Reichsritterschaft in Franken, Schwaben und am Rhein für Rosenberg an den Kaiser, s.d. (Ausfertigung), fol. 763r-765v; Fürbittschreiben zahlreicher Adliger für Rosenberg an den Kaiser, s.d. (Ausfertigung), fol. 766r-769v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sachsen, Kurfürst August von; Würzburg, Bischof Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Rosenberg, Albrecht von, für ihn: Zeyser von Pirnau, Georg
Gegenstand - Beschreibung:Der Kurfürst von Sachsen und der Bischof von Würzburg legen 1566 Auszüge aus der Korrespondenz des während des Augsburger Reichstages gefangengenommenen Rosenberg vor und beschuldigen ihn der Felonie gegen den Bischof von Würzburg, der Majestätsbeleidigung und der Beleidigung des Kurfürsten von Sachsen sowie der Planung eines Aufruhrs unter der Reichsritterschaft. So habe Rosenberg dem verstorbenen Markgraf Albrecht von Brandenburg zugesagt, ihn mit 500 Pferden gegen das Stift Würzburg zu unterstützen, obwohl Albrecht zu diesem Zeitpunkt bereits in die Acht erklärt worden war. Ebenso habe er den in die Acht erklärten Wilhelm von Grumbach unterstützt und sich auf zahlreichen Rittertagen für den landfriedensbrüchigen Vertrag zwischen Würzburg und Grumbach eingesetzt. Der Kaiser möge deshalb die Todesstrafe gegen Grumbach verhängen. Aus der kaiserlichen Gefangenschaft in Wien heraus beteuert Rosenberg hingegen, er habe sich stets kaisertreu verhalten, seine Pflichten gegenüber dem Bischof von Würzburg erfüllt und die Achterklärung gegen Wilhelm von Grumbach keineswegs ignoriert. Auch habe er mit Grumbach weder während des Reichstages von Augsburg noch während dessen Einfall in das Stift Würzburg kooperiert. Lediglich während der gütlichen Verhandlungen, die noch unter der Regierung des verstorbenen Kaiser Ferdinand
geführt worden seien, habe er Grumbach gemeinsam mit weiteren würzburgischen Lehnsleuten und kurfürstlichen Unterhändlern Beistand geleistet. Dabei seien seine Bemühungen allein darauf gerichtet gewesen, den Frieden zu bewahren. Allerdings bekenne er, sich gegenüber dem Bischof von Würzburg stets für die Belange der Reichsritterschaft engagiert zu haben, deren Reichsunmittelbarkeit der Bischof zu untergraben suche. Der Kaiser möge seine Freilassung befehlen und ihm Gelegenheit verschaffen, seine Unschuld auf dem Rechtsweg zu beweisen. Das Verfahren, in dem es insbesondere um die Interpretation der in der Akte enthaltenen Briefschaften Rosenbergs geht, zieht sich im folgenden aus zwei Gründen in die Länge. Einerseits lehnen es Kursachsen und Würzburg ab, sich auf eine Erörterung der Verteidigungsschrift Rosenbergs einzulassen. Andererseits sucht der Kaiser seine Rechtsposition umfassend abzusichern, indem er Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Ingolstadt, Köln, Freiburg und Wien sowie der Niederösterreichischen Regierung einholen lässt. Währenddessen verwendet sich neben der Fränkischen Reichsritterschaft eine große Zahl von Kurfürsten und Fürsten durch Fürbittschreiben und Gesandtschaften gegenüber dem Kaiser für Rosenberg. Die vier rheinischen Kurfürsten treten dieserhalb auch unmi
ttelbar an den Kurfürsten von Sachsen heran. Dieser bittet den Kaiser, den 1570 auf dem Reichstag von Speyer versammelten Ständen Einsicht in Rosenbergs beschlagnahmte Briefschaften zu gewähren, was der Kaiser unter Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen jedoch ablehnt. Unter dem Eindruck zahlreicher weiterer während des Reichstages an ihn herangetragener Fürbitten ersucht der Kaiser den Kurfürsten von Sachsen und den Bischof von Würzburg, ihre Klage gegen Rosenberg zurückzuziehen und sich mit diesem auszusöhnen. Beide verweisen auf ihre verletzte Ehre und bitten den Kaiser, den Prozess fortzuführen. Sie seien allerdings bereit, einer angemessenen Strafmilderung zuzustimmen. Im Herbst 1771 ergeht an zahlreiche Kurfürsten und Fürsten (Kurfürst von Köln, Landgraf von Hessen, Bischöfe von Eichstätt und Straßburg) der nicht in der Akte enthaltene Befehl, Juristen für den Prozess, in dessen Rahmen u. a. Johannes Sturm verhört wird, abzuordnen.
Entscheidungen:dem rosenbergischen Diener Moses Kartter ist auf dessen Supplik mitzuteilen, dass der Kaiser seine Maßnahmen nicht aus Misstrauen, sondern aufgrund besonderer Ursachen getroffen habe. Insofern bedürfe es für Kartter keiner Purgation vor dem Kaiser, 1567 10 09 (Verm)., fol. 19v; Interlokut: Die Untersuchung der rosenbergischen Schriften sei fortzusetzen. Für Rosenberg seien Abschrift zu fertigen, 1567 10 18 (Abschrift), fol. 20rv; das Gutachten der juristischen Fakultät der Universität zu Köln ist zu den Akten zu nehmen und unter Verschluss zu halten. Außer dem Reichsvizekanzler und Dr. Weber ist weiteren Personen nur auf kaiserlichen Befehl Einsicht zu gewähren, s.d. (Vermerk), fol. 24r; Obernburger soll über die Supplik Rosenbergs in der nächsten Sitzung des Reichshofrat referieren, 1568 03 16 (Vermerk), fol. 87v; an die in Wien versammelten Gesandten Herzog Wolfgangs von Bayern, Herzog Christophs von Württemberg und der Fränkischen Reichsritterschaft: Der Kaiser habe ihre Gesuche um eine Haftentlassung Rosenbergs vernommen. Er bedauere dessen Situation, doch sehe er sich nicht in der Lage, in den Ablauf des Prozesses einzugreifen, 1568 07 24 (Konzept), fol. 216r-217r; an Rosenberg: Der Kaiser habe von den Anwälten Kursachsens und Würzburgs eine Stellungnahme zur Probatorialschrift Rosenbergs erhalten, trage je
doch Bedenken, diese zu den Akten zu nehmen. Deshalb sei den Anwälten nochmals Gelegenheit gegeben worden, bei ihren Mandanten innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme zu erwirken, 1568 08 23 (Abschrift), fol. 240r-241v; Relation über landfriedensbrüchige Aktivitäten Konrads von Grumbach, 1568 10 30 (Konzept), fol. 251r-261r; an die juristische Fakultät der Universität Wien: Befehl, ein Gutachten zu verfassen, 1569 04 28 (Abschrift), fol. 268r, um weiteres Gutachten, 1571 06 25 (Abschrift), fol. 398r-399v; an die Niederösterreichische Regierung um Gutachten, 1569 06 18 (Abschrift), fol. 291r; an den Herzog von Braunschweig: Dessen Fürbittschreiben für Rosenberg habe man erhalten. Der Kaiser werde es an gutem Willen nicht mangeln lassen, doch könne er nicht in den Lauf des Prozesses eingreifen, 1569 11 05 (Konzept), fol. 310r; an den Kurfürsten von Sachsen und den Bischof von Würzburg: Mit Blick auf den großen Anhang Rosenbergs und dessen in der Vergangenheit geleistete Dienste würde der Kaiser gern den auf dem Reichstag in großer Zahl an ihn herangetragenen Bitten entsprechen und Rosenberg freilassen, zumal dieser zugesagt habe, Kaution zu stellen und Abbitte zu leisten. Der Kurfürst und der Bischof sollten deshalb ihre Klage fallenlassen und sich mit Rosenberg aussöhnen, 1570 11 28 (Konzept), fol. 345r-348
v, (revidierte Reinschrift an den Bischof von Würzburg), fol. 349r-352v; an die Kammer zu Prag: Das Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen, auf das der Kaiser eine zügige Antwort erwarte, sei umgehend durch einen eigenen Boten zu überbringen, 1570 12 03 (Konzept), fol. 357r; an den Kurfürsten von Sachsen: Da der Kurfürst auf einer Fortführung des Prozesses bestehe, erkläre sich auch der Kaiser damit einverstanden, 1571 01 13 (Konzept), fol. 377r-378r; an die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln, der Pfalz und Brandenburg: Information über die Stellungnahme des Kurfürsten von Sachsen, 1571 01 13 (Konzept), fol. 379rv; an Rosenberg: Information, dass der Kurfürst von Sachsen auf der Fortführung des Prozesses bestehe, 1571 01 23 (Konzept), fol. 383r-384r; an den Bischof von Würzburg: Der Kaiser erkläre sich mit der Fortführung des Prozesses einverstanden, 1571 01 27 (Konzept), fol. 385rv; Supplik Rosenbergs ist Weber mit dem Votum zuzustellen, die Akten an die Universitäten Wien, Köln und Tübingen zu versenden, s.d. [1571 05] (Vermerk), fol. 397v; die Fürbitte Peter Wok von Rosenbergs u. a. für Albrecht von Rosenberg, wonach diesem tagsüber Freigang gewährt werden möge, ist abzulehnen, 1571 07 01 (Vermerk), fol. 417v; an die auf dem Reichstag von Speyer versammelten Stände: Der Kaiser befürworte eine Aussöhnung zwisc
hen beiden Parteien, s.d. (Konzept), fol. 758r-759r; Obernburger an Johann Baptist Weber: Rosenberg bitte um Gelegenheit, sich mündlich zu verantworten, s.d. (Ausfertigung), fol. 760rv, Antwort Webers darauf: Das Verhör solle vor den Deputierten stattfinden und protokolliert werden. Anschließend solle die Inrotulation der Akten durchgeführt werden, s.d. (Ausfertigung), fol. 761r.
Bemerkungen:weitere Akten K. 145, K. 147
Umfang:fol. 1-773
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1601
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304095
 

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