AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-4 Rechberg, Margaretha von contra Rechberg, Ulrich von; Auseinandersetzung um Erbschaft (Schloss Hohenrechberg), 1573-1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-4
Titel:Rechberg, Margaretha von contra Rechberg, Ulrich von; Auseinandersetzung um Erbschaft (Schloss Hohenrechberg)
Entstehungszeitraum:1573 - 1576
Darin:Testamente Ulrichs von Rechberg, 1569 08 25 (Abschrift), fol. 183r-202v, 1572 08 28 (Abschrift), fol. 85r-115r, 1572 12 22 (Abschrift), fol. 35r-50v; Protokoll der Kommissionsverhandlungen in Reutlingen, 1574 08 17/18 (Abschrift), fol. 127r-146v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rechberg, Margaretha von (1), für sie: Rechberg, Albrecht von, ihr Mann; Rechberg, Magdalena von, Witwe Christophs von Rechberg (2)
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Ulrich von, zu Heuchlingen
Gegenstand - Beschreibung:Albrecht von Rechberg führt aus, der verstorbene Vater der Klägerin (1), Ulrich von Rechberg, habe seinen Sohn Wolfgang Christoph sowie seine Töchter - Klägerin (1), Anna und Elisabeth - enterbt und in einem unrechtmäßigen Testament stattdessen seinen Neffen, Beklagter, zum Universalerben eingesetzt, der sich daraufhin des Schlosses Hohenrechberg bemächtigt habe. Rechberg bittet um Restitution, um einstweilige Unterstellung der hohenrechbergischen Güter unter Sequestration und um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission unter Sigmund von Hornstein, Landkomtur der Deutschordensballei Elsass und Burgund, und Andreas Laubenberg. Daraufhin ergeht an Beklagten der Befehl, das Schloss Hohenrechberg zu restituieren und mit Hornstein als kaiserlicher Kommissar zu kooperieren. In der Folge wendet sich Albrecht von Rechberg erneut an den Kaiser und klagt, der Restitutionsbefehl sei bislang ohne Effekt geblieben. Auch die Kommission unter Hornstein und Georg von Ow, der anstelle des erkrankten Laubenberg zum Kommissar ernannt worden war, habe noch nicht ihre Arbeit aufgenommen, da sich Hornstein mit Arbeitsüberlastung entschuldige. An den Kaiser ergeht die Bitte, stattdessen Abt Johann von Zwiefalten zum Kommissar zu ernennen und an Beklagten ein verschärftes Restitutionsmandat ergehen zu lassen. Beklagter erklärt, Ulrich
von Rechberg habe ihm etwa einen Monat vor seinem Tod im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und im Beisein Albrechts von Rechberg und Christoph von Degenfelds, der Obervogts zu Göppingen, erklärt, seine Untertanen alsbald auf ihn vereidigen lassen zu wollen. Albrecht von Rechberg habe dem ausdrücklich zugestimmt und auch nach dem Tod Ulrichs bei der durch Degenfeld vollzogenen Testamentseröffnung in seine Einsetzung in die Burg Hohenrechberg eingewilligt. Ferner sei es unzutreffend, dass Ulrich seine eigenen Kinder benachteiligt habe. Sein Sohn Wolfgang Christoph sei wenig später ohne Erben verstorben, und seine Töchter seien über ihre Mitgift hinaus finanziell abgefunden worden. Schließlich habe er, Beklagtem, keinen männlichen Nachwuchs, so dass Hohenrechberg nach seinem Tod an Ulrichs Enkelsöhne fallen werde. Diese von Ulrich testamentarisch getroffenen Vorkehrungen folgten den dafür vorgesehenen Regelungen in den kaiserlichen konfirmierten Privilegien der Familie. Der Kaiser möge deshalb sowohl die eingerichtete Kommission, als auch das gegen ihn ergangene Mandat kassieren und Klägerin (1) gegebenenfalls an das Reichskammergericht verweisen. Die Kommissare Abt Johann und Georg von Ow berichten, die gütlichen Verhandlungen in Reutlingen seien ergebnislos geblieben. Da sie sich nicht als kompetent zur Führung
eines Prozesses erachteten, möge der Kaiser das Verfahren wiederum an sich ziehen. Auch Albrecht von Rechberg beschwert sich erneut über den schleppenden Gang der Kommission, den Beklagten dazu nutze, die umstrittenen Güter mit Hypotheken zu belasten und die Untertanen mit neuen Abgaben zu belasten. Ferner nimmt Albrecht Stellung zu den Verhandlungen einer Kommission zur Güte unter dem Bischof von Augsburg und Hans von Stein, die auf Betreiben der Witwe des angeblich im Auftrag Ulrichs ermordeten Vogts Hans Storen eingerichtet worden sei. Albrecht bestreitet, der Witwe ihr Erbe weggenommen zu haben. Die Kommissionstätigkeit stockt weiterhin, da Ow stirbt. Während Beklagter um Belehnung mit dem Blutbann zu Hohenrechberg nachsucht, bittet Albrecht erfolgreich um Einsetzung einer weiteren Kommission unter Propst Christoph von Ellwangen und Herzog Ludwig von Württemberg. Beide Kommissare erklären sich jedoch für befangen und bitten, von ihrem Auftrag entbunden zu werden. Albrecht schlägt daraufhin Heinrich Schenk von Limburg und Johann Achilles Ilsung als Kommissare vor. Auch Klägerin (2) wendet sich gegen Beklagten an den Kaiser und bittet um Einrichtung einer Kommission zu Güte und Recht unter Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg.
Entscheidungen:An Beklagten: Restitutionsbefehl, 1573 07 31 (Konzept), fol. 51r-52r; an Christoph von Degenfeld: Befehl, vier Höfe aus dem Erbe Ulrichs von Rechberg zu restituieren, 1573 07 31 (Konzept), fol. 53rv; an Sigmund von Hornstein: Befehl, Erkundigungen über die lehens- und besitzrechtlichen Verhältnisse in Hohenrechberg einzuholen, 1574 01 07 (Konzept, mit 1574 05 03 datierendem Umschreibungsvermerk auf neue Kommission), fol. 64r-65r; an Kläger: Die erbetene Belehnung mit dem Blutbann in Hohenrechberg könne angesichts der noch schwebenden Auseinandersetzung noch nicht erfolgen, 1574 05 03 (Konzept), fol. 74r; an Beklagten: Befehl zur Kooperation mit der kaiserlichen Kommission unter Abt Johann von Zwiefalten, 1574 05 03 (Konzept), fol. 120rv; an Abt Johann von Zwiefalten und Georg von Ow: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1574 05 03 (Konzept, umgeschrieben aus einem 1573 07 31 datierenden Konzept für die erste Kommission unter Sigmund von Hornstein und Georg von Ow), fol. 121r-122r; an dieselben: Ihrer Bitte, von der Kommission entbunden zu werden, könne der Kaiser nicht entsprechen. Erneuerung des Befehls, den Streit gütlich oder rechtlich zu entscheiden. Sollte sich der klägerische Vorwurf bestätigen, wonach Beklagter die umstrittenen Güter belaste bzw. verschleudere, sollten diese einstweile
n unter Sequestration gestellt werden, 1575 03 02 (Konzept), fol. 149r-150v; an Heinrich Schenk von Limpurg und Johann Achilles Ilsung: Ernennung zu Kommissaren mit Befehl, Hohenrechberg unter Sequestration zu stellen und die Streitigkeiten rechtlich zu entscheiden, 1576 07 04 (Konzept, umgeschrieben aus dem 1575 10 22 konzipierten Kommissionsbefehl an Propst Christoph von Ellwangen und Herzog Ludwig von Württemberg), fol. 176r-177r, erneuert und erweitert um die Klagen der Kläger (2), 1576 10 19 (Konzept), fol. 182rv.
Umfang:fol. 28-202
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304841
 

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