AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-11 Rotmund (Rottmund, Rothmund), Jakob contra Ochsenhausen, Kloster, Abt Andreas; Auseinandersetzung um Landesverweis und Restitution, 1574-1575 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 148-11
Titel:Rotmund (Rottmund, Rothmund), Jakob contra Ochsenhausen, Kloster, Abt Andreas; Auseinandersetzung um Landesverweis und Restitution
Entstehungszeitraum:1574 - 1575
Darin:Urteil des Gerichts zu Ochsenhausen gegen Kläger, 1573 08 31 (Abschrift), fol. 401r-415v; Verzeichnis der Gläubiger des Klägers, s.d. (Abschrift), fol. 416r-417v; Urteil des Landgerichts zu Schwaben im Rechtsstreit des Ochsenhausener Juden Mausche gegen Kläger, 1574 [03 17] (Abschrift), fol. 422r-423v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rotmund (Rottmund, Rothmund), Jakob
Beklagter/Antragsgegner:Ochsenhausen, Kloster, Abt Andreas
Gegenstand - Beschreibung:Auf Grund einer nicht in der Akte enthaltenen Supplik ergeht an Beklagten ein kaiserliches Fürbittschreiben, den Landesverweis des Klägers wieder aufzuheben. Letzterer wendet sich daraufhin erneut an den Kaiser und bittet zunächst erfolglos um einen auf ein Jahr befristeten kaiserlichen Schutzbrief. In weiteren Suppliken führt Kläger sodann aus, er habe von Beklagtem ein Gut im Wert von 800 Gulden zu Lehen getragen. Dieses habe ihm Beklagtem aufgrund der Schuldforderung eines Juden in Höhe von 300 Gulden weggenommen, obwohl sich der Landkomtur des Deutschen Ordens zu Altshausen bereiterklärt habe, ihm die 300 Gulden zu leihen. Kläger bittet um Beauftragung der Stadt Memmingen mit einer Kommission zur Güte. Beklagter erwidert, Kläger sei durch seine Geschäfte bei Christen und Juden in Schulden geraten und vom Landgericht zu Schwaben in die Acht erklärt worden. Auf Betreiben der Schuldner des Klägers. sei es zu einem Verfahren vor dem Gericht zu Ochsenhausen gekommen, in dem er das Gut des Klägers für 600 Gulden erworben habe. Sein Vogt habe Kläger zeitweilig inhaftiert, da dieser durch seine Geschäfte mit Juden den Verboten des Klosters zuwidergehandelt und darüber hinaus seine Zitation vor das Landgericht zu Schwaben verschwiegen habe. Kläger bestreitet, in die Acht erklärt worden zu sein und erneuert wiederholt
sein Gesuch um Einsetzung einer Kommission. Aufgrund eines nicht in der Akte enthaltenen Kommissionsbefehls berichtet die Stadt Memmingen von Verhandlungen, an denen neben Kläger und dessen Verwandten für Beklagten der Ochsenhausener Vogt Siegfried von Ulm und der Tanheimer Oberamtmann Adam Balthasar teilgenommen hatten. Letztere hätten sich jedoch darauf beschränkt, eine Erklärung des Beklagten zu verlesen und sich geweigert, in gütliche Verhandlungen einzutreten. Kläger bittet daraufhin den Kaiser, ihm mitzuteilen, an welchem Ort er sein Recht erhalten könne, wird jedoch abgewiesen.
Entscheidungen:Fürbittschreiben an Beklagten, 1574 01 18 (Konzept), fol. 357r, (Abschrift), fol. 364r-365v, erneuert 1574 05 04 (Konzept), fol. 366rv; Gesuch des Klägers um einen Schutzbrief wird abgelehnt, 1574 02 01 (Vermerk), fol. 359v, bekräftigt, s.d. (Vermerk), fol. 361v; Kommissionsauftrag an die Stadt Ulm, s.d. (Vermerk), fol. 363v; Kläger ist auf den ordentlichen Rechtsweg zu weisen, s.d. (Vermerk), fol. 380v, erneuert, 1574 07 13 (Vermerk), fol. 383v; Kläger ist abzuweisen, 1575 07 06 (Vermerk), fol. 430v, erneuert s.d. (Vermerk), fol. 432v.
Umfang:fol. 357-432
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1605
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304850
 

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