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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 149-2 Reischach, Anna von contra Schwendi, Karl von; Auseinandersetzung um die Reichslehen Eberhards von Reischach in Linz, 1572-1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 149-2 |
Titel: | Reischach, Anna von contra Schwendi, Karl von; Auseinandersetzung um die Reichslehen Eberhards von Reischach in Linz |
Entstehungszeitraum: | 1572 - 1582 |
Darin: | Lehensbrief Kaiser Karls IV. für Hans Gremlich, 1376 [08 28] (Abschrift), fol. 40r-41v; Lehensbriefe Kaiser Friedrichs III. für Heinrich von Reischach, 1440 [09 02] (Abschrift), fol. 252r-253v, 1440 [09 06] (Abschrift), fol. 246r-247v, 1442 [04 14] (Abschrift), fol. 248r-249v, 250r-251v; Lehensbrief Kaiser Maximilians II. für Eberhard von Reischach, 1566 03 27 (Abschrift), fol. 256r-257v, 270r-271v; Lehensbrief Kaiser Maximilians II. für Hans Friedrich von Reischach, 1571 10 31 (Abschrift), fol. 258r-259v, 272r-273v; Bericht der Stadt Pfullendorf über die reischachschen Reichslehen in Linz: Diese bestünden aus dem Kirchensatz (jährliche Einkünfte etwa 150 Malter Feldfrüchte, von denen dem Pfarrer 27 Malter zustünden), einem zum Pfarrhof gehörenden "Widemgut", dem sogenannten Alten Pfarrhaus (in dem zuletzt Hans Friedrich von Reischach gewohnt habe), dem Kelhof (14 Malter), einem "Widemhof" (14 Malter), der Hälfte der niederen Gerichtsbarkeit (Strafen bis zu zehn Pfund Pfennige), einem zur Zeit von Ulrich Klöckler bewirtschafteten Gut (15 Malter), einer Wirtschaft (6 Malter, 10 Gulden Ungeld), einer Weide und zwei Gehölzen. Momentan würden die Lehen von den zwei Töchtern Eberhards von Reischach genutzt, denen die Untertanen mit Genehmigung Graf Joachims von Fürstenberg den Huldigungseid geleistet hätten, 1572 03 |
| 27 (Ausfertigung), fol. 7r-8v; Zitation Schwendis vor das Reichskammergericht, 1573 05 04 (Abschrift), fol. 254r-255v; Beschluss des Geheimen Rats: Der Reichshofrat solle die von beiden Parteien zu stellende Kaution taxieren, 1576 08 20, fol. 61rv; ein Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Reischach, Anna und Martha von, Töchter Eberhards von Reischach, für sie als Vormünder bzw. Ehemann: Freiberg, Konrad von; Neuhausen, Reinhard und Jakob von |
Beklagter/Antragsgegner: | Schwendi, Karl von, kaiserlicher Hofrat |
Gegenstand - Beschreibung: | Graf Joachim von Fürstenberg erklärt, den kaiserlichen Befehl erhalten zu haben, wonach er Schwendi in die heimgefallenen Reichslehen derer von Reischach in Linz einsetzen solle. Allerdings habe er die Belehnung noch nicht vorgenommen, da sich Konrad von Freiberg und Reinhard von Neuhausen als Vormünder Anna von Reischachs sowie Jakob von Neuhausen als Mann Martha von Reischachs (beides Töchter des verstorbenen Eberhard von Reischach) an ihn gewandt und berichtet hätten, sie hätten einen Gesandten an den Kaiserhof geschickt, um ihre Ansprüche auf die Lehen zu bekräftigen. Während der Befehl zur Einsetzung Schwendis in den kommenden Monaten mehrfach wiederholt wird, ohne dass ihm Graf Fürstenberg Folge leistet, wenden sich Anna und Martha an den Kaiser und bestreiten, dass ihre Familie mit dem Tod ihres Onkels Hans Friedrich im Mannesstamm ausgestorben sei. Stattdessen lebten noch ihre Vettern Hans Jakob und Hans Michael, die ihrerseits Söhne hätten und ihre (von Anna und Martha bestrittenen) Ansprüche auf die Linzer Lehen bei Graf Fürstenberg bereits angemeldet hätten. Ebenso wenig sei die Familie Anna Gremlichs ausgestorben, welche die Linzer Lehen 1440 in die Ehe mit Heinrich von Reischach eingebracht habe. Ihr Erbanspruch sei unter anderem in einem Privileg Kaiser Karls IV. von 1376 begründet, mit dem Hans Gr |
| emlich im Falle des Ausbleibens männlicher Nachkommen die weibliche Erbfolge in der Linie seiner Schwester zugestanden worden sei. Eberhard von Reischach habe ihnen deshalb neben dem Allodialbesitz der Familie auch die Linzer Reichslehen vererbt. Ihr verstorbener Onkel Hans Friedrich habe, als er sich mit kaiserlichem Konsens nach dem Tod ihres Vaters mit den Linzer Gütern habe belehnen lassen, gegen die Absprachen mit ihrem Vater verstoßen und deshalb seine Ansprüche wenig später wieder zurückgezogen. An den Kaiser ergeht die Bitte um Einrichtung einer Kommission zu Güte und Recht unter Landkomtur Sigmund von Hornstein, Graf Georg von Helfenstein, Graf Joachim von Fürstenberg, Graf Ulrich von Montfort, Hans Christoph Vehlin oder Albrecht Schenk von Stauffenberg, Hauptmann zu Konstanz. 1574 berichtet die Stadt Ulm, vor ihr als kaiserliche Kommissarin stünden beide Parteien in gütlichen Verhandlungen. In der Folge ist zwischen den Reischachs und Schwendi, der mittlerweile in die Lehen eingesetzt wurde, strittig, welche Güter zum Lehens- und welche zum Allodialbesitz Eberhard von Reischachs zählten. Schwendi berichtet dem Kaiser, er wolle deshalb am Reichskammergericht um Einrichtung einer Kommission ad perpetuam rei memoriam bitten. 1576 bitten die an den Kaiserhof gereisten Paul von Freiberg und Jakob von Neuhau |
| sen, der Kaiser möge einen in Ulm geschlossenen Vergleich bestätigen, in den Vergleich auch die noch am Reichskammergericht strittigen Punkte aufnehmen und die strittigen Güter einstweilen unter Sequestration stellen. Weitere Einzelheiten werden aus der lückenhaften Überlieferung nicht deutlich. 1581/82 wendet sich Ulm erneut an den Kaiser und berichtet von bis zu einem Interlokut gediehenen Kommissionsverhandlungen, deren Akten nunmehr an das Reichskammergericht versendet worden seien. |
Entscheidungen: | An die Stadt Pfullendorf: Befehl, nach dem Anfang des Jahres erfolgten Tod Hans Friedrich von Reischachs diskret Erkundigungen über dessen Reichslehen in Linz einzuholen und zu berichten, 1572 02 27 (Konzept), fol. 6r; an Anna von Freiberg und Martha von Neuhausen: Zurückweisung ihrer Ansprüche und Befehl, der Einsetzung Schwendis keinen Widerstand entgegen zu setzen, 1572 08 25 (Abschrift), fol. 262r-263v, erneuert 1573 06 06 (Abschrift), fol. 260r-261v; an Graf Joachim von Fürstenberg: Missbilligung, dass er es zugelassen habe, dass die Linzer Untertanen den Töchtern Eberhards von Reischach den Huldigungseid geleistet hätten. Befehl, diesen Eid wiederum zu lösen und stattdessen Schwendi in die Lehen einzusetzen, 1572 04 22 (Abschrift), fol. 11r-12v, 26r-27v; erneuerte Befehle zur Einsetzung Schwendis, 1572 06 07 (Konzept), fol. 16r-17r, (Abschrift), fol. 28r-29v, 1572 07 23 (Abschrift), fol. 30r-31v, 1572 08 25 (Abschrift), fol. 32r-33v, 1573 01 31 (Konzept), fol. 42r-43v; an die Stadt Pfullendorf: Befehl, Schwendi die Namen jener Personen zu nennen, auf deren Informationen der städtische Bericht von 1572 basiere, 1574 08 30 (Konzept), fol. 48r; Votum ad imperatorem: Der Prozess habe sich bislang ohne Verschulden des Reichshofrat verzögert, da die Reischachs noch keine Kaution gestellt hätten. Da es sich bei d |
| en umstrittenen Gütern um Reichslehen handele, erscheine die von den Reischachs erbetene Sequestration nicht als angemessen, 1576 08 29, fol. 66r-69v; Promotorialschreiben für Schwendi an das Reichskammergericht, 1580 02 11 (Konzept), fol. 91rv; an die Stadt Ulm: Befehl, den Parteien die Einreichung ihrer Schriftsätze beim Reichskammergericht aufzutragen, 1581 07 26 (Konzept), fol. 156rv, (Abschrift), fol. 177r-178v; Promotorialschreiben für Schwendi, 1581 11 20 (Abschrift), fol. 193r-194v; Billigung ihrer Verhandlungsführung, 1582 08 17 (Konzept), fol. 241r. |
Umfang: | fol. 6-273 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1612 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4305056 |
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