AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 149-5 Reiser, Peter contra Rechberg, Christoph von; Gesuch um Restitution und Auseinandersetzung um Besitz eines Blutbanns nach einem an Veit Jäck aus Weiler begangenen Totschlag, 1575-1577 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 149-5
Titel:Reiser, Peter contra Rechberg, Christoph von; Gesuch um Restitution und Auseinandersetzung um Besitz eines Blutbanns nach einem an Veit Jäck aus Weiler begangenen Totschlag
Entstehungszeitraum:1575 - 1577
Darin:Vertrag zwischen Kläger und der Witwe Veit Jäcks, 1574 09 08 (Abschrift), fol. 308r-311v; Zitation des Reichskammergericht im Rechtsstreit Ernst contra Christoph von Rechberg, 1575 04 18 (Abschrift), fol. 317r-322v; Notariatsinstrument, 1575 05 27, fol. 316r; Fürbittschreiben Ernst von Rechbergs für Kläger an Reichshofrat Ruprecht von Stotzingen, 1575 12 13 (Ausfertigung), fol. 301r-302v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reiser, Peter, aus Weiler
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Christoph von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger wendet sich an den Kaiser und separat auch an Reichshofrat Ruprecht von Stotzingen und führt aus, es sei am Ostertag 1574 in der Herrschaft Kronburg auf dem Weg zwischen Weiler und Osterberg zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihm Jäck gekommen, an deren Folgen dieser kurz darauf verstorben sei. Von Beklagtem sei er daraufhin zu einer Geldzahlung an Jäcks Witwe Veronika verurteilt worden. Dessen ungeachtet habe Ernst von Rechberg, der mit Beklagtem, seinem Vetter, vor dem Reichskammergericht über die Hoheitsrechte im Streit liege, ihn gefangen nehmen lassen und ein peinliches Verfahren vor dem Gericht zu Illerbeuren gegen ihn angestrengt. Auf zahlreiche Fürbitten und gegen geleistete Urfehde habe er dieses wiederum eingestellt. Daraufhin habe jedoch Beklagter geplant, ihn zu inhaftieren, weshalb er geflohen sei. Beklagter habe ihm derweil seine Äcker und ein Pferd weggenommen und seine Frau bedroht. Kläger bittet den Kaiser um einen Schutzbrief und um Befehl an Beklagten zu seiner Restitution. Beklagter erklärt, Kläger habe den Totschlag innerhalb seines Blutbanns begangen, weshalb er in einer Verhandlung zur Güte zwischen Kläger und Jäcks Witwe einen Vertrag zu deren Entschädigung vermittelt habe. Da sich Kläger in der Folge jedoch geweigert habe, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom
men, habe er dessen Äcker eingezogen. Aufgrund des kaiserlichen Schreibens habe er Kläger nun jedoch wieder in seinen Besitz eingesetzt unter der Voraussetzung, dass er Jäcks Witwe innerhalb einer gesetzten Frist klaglos stelle. Ernst von Rechberg bittet hingegen den Kaiser, den für sein Verfahren am Reichskammergericht präjudizierlichen Vertrag zwischen Kläger und der Witwe aufzuheben. Beklagter erklärt sich schließlich bereit, aus dem Vertrag bis zum Entscheid des Reichskammergericht keine Rechte geltend zu machen.
Entscheidungen:An Beklagten und Ernst von Rechberg: Befehl, Kläger in seinem Dorf wiederum aufzunehmen oder zu berichten, 1575 08 17 (Konzept), fol. 303r, (Abschrift), fol. 306r-307v; an Beklagten: Erneuerter Befehl, Kläger zu restituieren, 1576 01 20 (Konzept), fol. 327r-328r, erneuert 1576 09 07 (Konzept), fol. 342rv, 1576 10 17 (revidierte Reinschrift), fol. 343r-344v; Befehl, sich gegenüber Ernst von Rechberg Tätlichkeiten zu enthalten, 1576 05 08 (Konzept), fol. 334rv, (Abschrift), fol. 349rv; an Ernst von Rechberg: Information über das Schreiben an Beklagten vom gleichen Tag und Befehl, sich gegenüber diesem Tätlichkeiten zu enthalten, 1576 05 08 (Konzept), fol. 335rv, (Abschrift), fol. 350rv.
Umfang:fol. 293-358
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1607
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4305060
 

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