AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 158-12 Obermünster, Stift contra Regensburg, Bischof von; Befehl an den Bischof von Regensburg, die inhaftierte Chorfrau Barbara Perkheuser freizulassen, 1595-1596 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 158-12
Titel:Obermünster, Stift contra Regensburg, Bischof von; Befehl an den Bischof von Regensburg, die inhaftierte Chorfrau Barbara Perkheuser freizulassen
Entstehungszeitraum:1595 - 1596
Darin:Kaiserlicher Befehl an den päpstlichen Nuntius, vorerst keine Visitation des Stifts Obermünster durchzuführen, 1594 08 22 (Abschrift), fol. 113r-114v; kaiserlicher Befehl an das Stift Obermünster: Befehl, sich einstweilen auf keine Visitation einzulassen, 1594 08 22 (Abschrift), fol. 116r-117v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Obermünster, Stift
Beklagter/Antragsgegner:Regensburg, Bischof von; Bayern, Herzog Wilhelm von
Gegenstand - Beschreibung:In zwei Suppliken an Reichsvizekanzler Dr. Johann Wolfgang Freymann von Oberhausen erinnert das Stift an bereits eingebrachte Klagen gegen den Bischof von Regensburg, der über seinen Vikar Dr. Jakob Müller vom päpstlichen Legaten auf dem letzten Reichstag das Recht zu einer dem Herkommen widersprechenden Visitation des Stifts erlangt habe. Der Kaiser habe dem Stift daraufhin untersagt, sich auf die Visitation einzulassen. Dessen ungeachtet maße sich der Bischof eine Jurisdiktion über das Stift an, habe Perkheuser festnehmen lassen und dabei fälschlich vorgegeben, die Chorfrau sei vom Katholizismus abgefallen und eine Ehe eingegangen. Gegenwärtig befinde sie sich in Straubing in herzoglichen bayerischem Gewahrsam. An den Kaiser ergeht das Gesuch um ein Mandat sine clausula gegen den Herzog von Bayern und den Bischof von Regensburg, Perkheuser umgehend freizulassen.
Entscheidungen:An den Bischof von Regensburg: Befehl, Perkheuser aus der Haft zu entlassen, 1596 07 05 (Konzept), fol. 118r-121v.
Umfang:fol. 108-121
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1626
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4307740
 

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