AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 158-19 Reichsritterschaft in Schwaben; Ritterschaftliche Gravamina (Verletzung der Zollfreiheit, Säkularisation von Klöstern, Kontribution), 1598-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 158-19
Titel:Reichsritterschaft in Schwaben; Ritterschaftliche Gravamina (Verletzung der Zollfreiheit, Säkularisation von Klöstern, Kontribution)
Entstehungszeitraum:1598 - 1603

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichsritterschaft in Schwaben
Gegenstand - Beschreibung:Als Gesandter der Ritterschaft erinnert Anastasius Demler an 1591 und 1594 dem Kaiser vorgetragene Gravamina. Mittlerweile seien weitere Verstöße gegen das der Ritterschaft 1559 vom Kaiser verliehene Zollprivileg zu vermelden. Darüber hinaus seien in mehreren Klöstern (u. a. Gotteszell, Heiligkreuztal, Baindt und Wald) Neuerungen eingeführt worden, die die Versorgung adeligen Nachwuchses erschwerten. Man baue auf die Intervention des Kaisers beim Papst und hoffe, dass dem Abt des Klosters Salmannsweiler die Einführung von Neuerungen einstweilen untersagt werde. Was die Regelung der Kontributionszahlungen betreffe, möge der Kaiser eine Kommission unter dem Landkomtur zu Altshausen einrichten. Ferner solle das Gut Illertissen aus der Reichsmatrikel gestrichen werden, da der Inhaber, Karl von Vehlin, die Kontribution verweigere. 1601 und 1603 erneuert die Ritterschaft ihr Gesuch, den genannten Klöstern die Einführung von Neuerungen zu untersagen.
Entscheidungen:An den Kardinal von Konstanz: Befehl, seine Klostervisitationen vorerst auszusetzen, 1598 09 09 (Abschrift), fol. 159r-160v; an den Abt von Salmannsweiler: Befehl, einstweilen keine Neuerungen in seinem Kloster einzuführen, 1598 09 10 (Abschrift), fol. 161r-162v; an die Reichsritterschaft in Schwaben um Bericht, 1598 09 10 (Abschrift), fol. 163r-164v; an die Klöster Gotteszell, Heiligkreuztal, Baindt und Wald: Befehl, bei den überkommenen Privilegien und Ordnungen zu verbleiben und sich keiner Visitation zu unterwerfen, 1598 11 26 (Abschrift), fol. 165r-166v.
Umfang:fol. 142-166
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4307749
 

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