Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 162-3 |
Titel: | Rechberg, Ernst von contra Württemberg, Herzog Friedrich von; Gesuch um Unterstützung eines Prozesses am Reichskammergericht zur Restitution der Herrschaft Kellmünz |
Entstehungszeitraum: | 1599 |
Darin: | Zitation Herzog Friedrichs vor das Reichskammergericht, 1599 02 03 (Abschrift), fol. 37r-40v; Mandat de non turbando cum clausula des Reichskammergericht gegen Herzog Friedrich, 1599 02 10 (Abschrift), fol. 41r-44v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Rechberg, Ernst von |
Beklagter/Antragsgegner: | Württemberg, Herzog Friedrich von |
Gegenstand - Beschreibung: | Rechberg führt aus, Herzog Friedrich habe ihm das Schloss Kellmünz unter dem Vorwand weggenommen, er habe nicht binnen eines Jahres nach dem Tod seines Bruders Haug (1595) um Belehnung nachgesucht. Hierbei seien ihm auch Regalien weggenommen worden, bei denen es sich nicht um württembergische Lehen, sondern um Reichslehen handele, die ihm 1597 gemeinsam mit seinen verstorbenen Brüdern Haug und Philipp verliehen worden seien (Zoll, Jahr- und Wochenmarkt sowie Blutbann in der Herrschaft Kellmünz). Er habe sich bereits an das Reichskammergericht gewandt und dort um ein Mandat sine clausula zu seiner Restitution angetragen. Der Kaiser möge den Fiskal am Reichskammergericht anweisen, seine Klage zu unterstützen. In der Folge berichtet Rechberg, am Reichskammergericht eine Zitation erwirkt zu haben und bittet mit Bezug auf die in der Reichskammergerichtsordnung enthaltenen Richtlinien für Austräge um Ernennung Bischof Eberhards von Speyer, Herzog Maximilians von Bayern oder Bischof Heinrichs von Augsburg zu Kommissaren. |
Entscheidungen: | An den Fiskal am Reichskammergericht: Befehl, die Interessen des Reiches in dem Rechtsstreit zu wahren, 1599 02 10 (Konzept), fol. 24rv; Beschluss zur Einrichtung einer Kommission unter dem Bischof von Speyer, 1599 06 01 (Vermerk), fol. 30v. |
Umfang: | fol. 20-44 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1629 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308331 |
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