AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 164-14 Rupurg, Hans Ludwig von contra Schlitzwerk, Peter; Auseinandersetzung um Verstöße gegen die Reichsnotariatsordnung und um Injurien, 1614-1615 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 164-14
Titel:Rupurg, Hans Ludwig von contra Schlitzwerk, Peter; Auseinandersetzung um Verstöße gegen die Reichsnotariatsordnung und um Injurien
Entstehungszeitraum:1614 - 1615
Darin:Privileg notarios creandi Kardinal Johannes Garcias für Rupurg, 1608 10 17 (Abschrift), fol. 772r-773v; Kaiserlicher Wappenbrief für Kaspar Ruprecht von Rupurg, 1606 02 27 (Abschrift), fol. 774r-776v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rupurg, Hans Ludwig von, ehemaliger Hatschier Kaiser Rudolfs II.
Beklagter/Antragsgegner:Schlitzwerk, Peter, Stadtschreiber zu Sulz (Elsass)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, er sei mit Katharina, einer Witwe des Sulzer Bürgers Matthias Friedmann verheiratet. Dieser habe 1612 sein Testament machen wollen und dazu neben Zeugen den Beklagten als städtischen Notar in sein Haus geladen. Beklagter sei jedoch nicht persönlich erschienen, sondern habe lediglich einen jugendlichen Schreiber geschickt, um ein Instrument anzufertigen. Erst nach dem Tod Friedmanns habe seine Frau erfahren, dass Beklagter an dem auf Basis dieses Instruments angefertigten Testament Manipulationen zu ihren und ihrer Tochter Ungunsten vorgenommen habe. Er, Kläger, habe dem Beklagten Verstöße gegen die Reichsnotariatsordnung von 1512 vorgehalten und sei daraufhin von ihm beschimpft worden. Insbesondere habe Beklagter die Erhebung der klägerischen Familie in den Adelsstand durch Kaiser Rudolf II. herabgewürdigt. Kläger bittet neben einem Schutzbrief um Einsetzung einer Kommission unter Graf Jakob Ludwig von Fürstenberg und Hans Christoph Truchsess von Rheinfelden, um Beklagten einstweilen seines Stadtschreiberamtes zu entsetzen und ihm Satisfaktion aufzuerlegen. Ferner möge dem Reichshoffiskal befohlen werden, gegen Beklagten wegen Schmähung einer kaiserlichen Adelserhebung vorzugehen. In weiteren Schriften bittet Kläger stattdessen um Zitation des Beklagten vor den Reichshofrat, worauf der bereits
konzipierte Kommissionsbefehl an Erzherzog Leopold offenbar nicht mehr expediert wird. Beklagter bestreitet die Injurienvorwürfe und erhebt die forideklinatorische Einrede, da er ein Untertan Erzherzog Leopolds als Bischof von Straßburg sei. Solle sich der Kaiser nicht dazu entschließen, Kläger abzuweisen, möge das Verfahren an Erzherzog Leopols oder kommissarisch an einen in der Region ansässigen Reichsstand delegiert werden.
Entscheidungen:An Erzherzog Leopold als Bischof von Straßburg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1614 09 16 (Konzept), fol. 783r-784r; Zitation des Beklagten, 1614 09 16 (Abschrift), fol. 791r-794v; Replik des Beklagten ist Kläger zuzustellen, 1615 05 05 (Vermerk), fol. 790v.
Umfang:fol. 758-798
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1645
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308359
 

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